RIED IM INNKREIS. Seit 1. Jänner gelten in Krankenhäusern neue Dienstpläne für das ärztliche Personal, die sich an der Maximalarbeitszeit von 48 Stunden orientieren. Das Rieder Krankenhaus reagiert darauf, indem in der Neurologischen Ambulanz derzeit nur Akutfälle behandelt und Spezialambulanzen (nicht zu verwechseln mit den Notfallambulanzen) geschlossen werden.
„Die Umstellung der Ärztearbeitszeit ist auch für das Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried eine schwierige Situation, obwohl alle ärztlichen Dienstposten besetzt sind“, sagt der Ärztliche Leiter des Rieder Schwerpunktspitals Primar Friedrich Renner dazu. Bei Akutfällen stehrt den Patienten die neurologische Ambulanz in vollem Umfang zur Verfügung. Wegen der verkürzten Wochenarbeitszeit für Ärzte werden jedoch dringende Fälle vorgezogen, wodurch sich bei nicht-akuten Fällen Wartezeiten ergeben können. Termine für die Spezialambulanzen (Kontrolltermine für Patienten mit Multipler Sklerose, Parkinson, Gedächtnisstörungen, Epilepsie und Schlaganfall) können seit 1. Jänner nicht mehr angeboten werden, da alle zur Verfügung stehenden Fachärztinnen und Fachärzte für den Akutbereich benötigt werden. Die Patienten werden an die niedergelassenen Ärzte verwiesen. Theoretisch wäre das wahrscheinlich kein allzu großes Problem, in der Praxis gibt es aber im ganzen Bezirk nur einen Neurologen mit Kassenvertrag. Bei der OÖ. Gebietskrankenkasse stößt dieses Vorgehen auf wenig Verständnis: „Es ist höchst bemerkenswert, wenn eine Krankenhausleitung ohne jegliche Gespräche, die zu Lösungen führen könnten, an die Öffentlichkeit geht und damit massive Verunsicherung der Patienten und der gesamten Bevölkerung im Innviertel bewusst in Kauf nimmt“, wundert sich OÖGKK-Direktorin Andrea Wesenauer und vermutet einen Zusammenhang mit den Gehaltsverhandlungen zwischen Spitalsärzten und dem Land. Auf die Aussendung der OÖGKK reagiert wiederum Ärztekammerpräsident Dr. Peter Niedermoser mit Verwunderung Verwunderung. „Es geht hier um die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes“, stellt er klar: „In erster Linie haben die Spitäler den Auftrag, medizinische Notfälle zu versorgen oder hochspezialisierte Leistungen zu erbringen, die nicht im niedergelassenen Bereich erbracht werden können. Die dafür notwendigen Strukturen sind von der Politik sicherzustellen, nicht von den Ärztinnen und Ärzten.“ Durch das Inkrafttreten des neuen Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes am 1. Jänner komme es nun unweigerlich zu Engpässen, die gelöst werden müssen. Die Ärzteschaft habe die Politik seit Jahren auf diese Probleme hingewiesen und es habe sich nichts getan. „Es geht hier um Strukturmängel, die durch die Einhaltung eines Gesetzes nun offen zu Tage treten, nicht um einen Gehaltsstreit.“
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