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Haustür statt Reh getroffen: Landesverwaltungsgericht bestätigt Entzug der Jagdkarte

Martina Gahleitner, 14.09.2017 07:12

BEZIRK ROHRBACH. Eine „Sorglosigkeit im Umgang mit der Waffe“ ortet das Landesverwaltungsgericht und bestätigt damit den Bescheid der Rohrbacher Bezirkshauptmannschaft. Diese hat einem Jäger die Jagdkarte für 22 Monate entzogen, weil beim Schuss auf ein Rehkitz das Projektil in einer Haustür steckenblieb.

Der Umgang mit Waffen erfordert Sorgfalt und Vorsicht, die ein Jäger aus dem Bezirk Rohrbach missen ließ. Foto: Weihbold

Der Jäger, der seit 29 Jahren die Jagdkarte besitzt, habe die öffentliche Sicherheit gefährdet, weshalb die jagdrechtlich geforderte Verlässlichkeit nicht mehr gegeben sei, heißt es in dem Bescheid der BH Rohrbach. Weil nämlich kein Kugelfang gegeben war, flog das Projektil 800 Meter weit und traf die Tür eines Wohnhaues.

Nicht mit jagdrechtlichen Bestimmungen zu vereinen

Den Entzug der Jagdkarte wollte der Waidmann nicht so einfach hinnehmen und legte Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Diese wurde jetzt allerdings als unbegründet abgewiesen. Das Ermittlungsverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht OÖ habe ergeben, dass kein ausreichender Kugelfang gegeben war. „Eine derartige Sorglosigkeit im Umgang mit Waffen ist mit der erforderlichen Verlässlichkeit nach den jagdrechtlichen Bestimmungen unvereinbar“, meldet das Gericht. Der Entzug der Jagdkarte gilt für 22 Monate, der Jäger darf außerdem in diesem Zeitraum nicht als Jagdschutzorgan tätig sein.


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