Balance zwischen Mensch und Biber: Was Rohrbachs Landwirte und Fischer zur Biberverordnung sagen
BEZIRK ROHRBACH. Mit der Biberverordnung will das Land OÖ den Umgang mit dem wachsenden Biber-Bestand klar regeln und auch die Entnahme vereinfachen. Was Landwirte und Fischer von der Regelung halten, haben sie im Tips-Gespräch verraten.
Der Biber hat sich dank intensiver Schutzmaßnahmen und Naturschutzarbeit in den letzten Jahrzehnten in Oberösterreich wieder etabliert. So erfreulich dieser Erfolg der Wiederansiedlung auch sei, so bringt sie doch auch wachsendes Konfliktpotenzial mit Landwirtschaft, Hochwasserschutz und Infrastruktur. Deshalb kommt die oö. Biberverordnung, die nach der Begutachtung noch heuer in Kraft treten soll. „Damit schaffen wir einen ausgewogenen Rahmen, der Artenschutz und Praxis miteinander verbindet. Und wir zeigen auch, dass erfolgreicher Naturschutz und die berechtigten Interessen der Menschen in unserem Land kein Widerspruch sein müssen“, sagt Landeshauptmann-Stv. Naturschutzreferent Manfred Haimbuchner.
Laut einer aktuellen Erhebung soll es rund 2.500 Biber im Land geben. Maximal 158 Tiere sind pro Entnahmeperiode von 1. September bis 31. März unter bestimmten Voraussetzungen zum Abschuss freigegeben – 58 davon nördlich der Donau.
Langjährige Forderung
Für Bezirksbauernkammerobmann Martin Mairhofer, Bürgermeister und Landwirt in Hofkirchen, ist diese Verordnung sehr wichtig und schon längst überfällig. „Das ist eine langjährige Forderung der bäuerlichen Vertretung, denn die Biber-Population hat überhandgenommen. Wir haben massive Probleme an den Uferbereichen, weil Gehölze vom Biber gefällt werden oder Uferbereiche und Böschungen untergraben werden. Durch diese Unterminierung sind schon sehr viele Unfälle passiert – zum Glück bislang nur mit Material- und Maschinenschäden. Zunehmend nagt der Biber auch Nutzbaumarten an“, beschreibt Mairhofer. Außerdem komme es durch seine Stauaktivitäten zu Überschwemmungen der landwirtschaftlichen Flächen. „Der Biber hat natürlich seine Berechtigung und wir wollen ihn nicht ausrotten. Aber es fehlt der natürliche Feind, deshalb braucht es diese Entnahmeregelung“, ergänzt der Landwirt. Allerdings wird der Abschuss nicht so einfach werden, vermutet Mairhofer. Er setzt hier auf die gute Zusammenarbeit mit den Jägern und auch auf Erfahrungen aus dem benachbarten Bayern, wo der Abschuss schon länger erlaubt ist.
Pro und contra Biber
Die Fischer sehen den Biber „grundsätzlich in einem ökologisch unberührten Bereich positiv. Dies zeigt sich bei manchen kleinen Bächen: Dort, wo man ihn lässt, führt dies zu größeren Staubereichen, in denen die Biomasse, insbesondere die der Bachforellen, ansteigt“, berichtet Thomas Koller, Obmann des Fischereireviers Rohrbach.
In einer Kulturlandschaft wie im Bezirk Rohrbach jedoch werden Bäume, die vom Biber gefällt wurden, relativ rasch mechanisch entfernt. „Dies hat zur Folge, dass notwendige Beschattungen wegfallen, Wurzeln absterben und sich die Standorte für Fische somit verschlechtern. Insbesondere an Flüssen wie der Großen Mühl sehen wir darin ein Problem.“ Die Uferbewaldung werde durch die zu hohe Biber-Population negativ beeinflusst.
Entnahmen sind rechtlich gar nicht möglich
In Teilen des Bezirkes Rohrbach ergibt sich zudem ein rechtliches Problem: „Die Biberentnahme wird in den Problemregionen etwa rund um Klaffer, wo der Biber aus unserer Sicht den größten Schaden hinsichtlich Beschattung anrichtet, gar nicht möglich sein. Denn dieses Gebiet ist als Europaschutzgebiet ausgewiesen. Hier genießt der Biber einen Schutzstatus. Solange diese Verordnung also nicht an die Biberentnahme angepasst wird, werden Entnahmen rechtlich nicht möglich sein“, zeigt Koller auf.
Mehr zum Thema: https://www.tips.at/nachrichten/ooe/land-leute/698880-biber-abschuss-in-oberoesterreich-bald-in-geringem-ausmass-erlaubt
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden