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Arbeiterkammer half Rohrbacher Küchenchefin: 8.265 Euro nach Kündigung gerettet

Petra Hanner, 19.06.2026 09:30

BEZIRK ROHRBACH. Die Arbeiterkammer verhalf einer Küchenchefin aus dem Bezirk Rohrbach zu ihrem Recht.

Die Arbeiterkammer intervenierte für eine Küchenchefin aus dem Bezirk Rohrbach. (Foto: Lustre Art Group - stock.adobe.com)

Zweieinhalb Jahre lang arbeitete die Frau als Küchenchefin in einem Restaurant ihres Heimatbezirks. Als dieses seinen Betrieb einstellen musste, weil der Pachtvertrag gekündigt worden war, endete auch ihr Arbeitsverhältnis. Dabei blieb der ehemalige Arbeitgeber der Frau 8.265 Euro schuldig. Nachdem sie von ihm mehrmals vertröstet wurde, wandte sie sich an die Arbeiterkammer. Das Beratungsgespräch mit den AK-Experten brachte die Wende. Diese forderten den ehemaligen Restaurantbetreiber auf, die offenen Ansprüche unverzüglich zu bezahlen. Das Schreiben der AK zeigte Wirkung und der Restaurantbetreiber überwies das gesamte offene Entgelt.

Zeit ist Geld

AK-Präsident Andreas Stangl rät bei Problemen mit Arbeitgebern, die AK zu kontaktieren: „Die Arbeiterkammer unterstützt die Beschäftigten dabei, zu ihrem Recht zu kommen und beispielsweise offenes Entgelt einzufordern.“ Wichtig ist, sich umgehend an die AK zu wenden, da möglicherweise wegen Verfallsfristen sonst nicht mehr das gesamte offene Entgelt eingebracht werden kann


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