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Neues Einweg-Pfandsystem in Österreich: Das gilt ab 1. Jänner

Alexander Kobler, 09.12.2024 08:00

BEZIRK SCHÄRDING. In ganz Österreich tritt mit 1. Jänner 2025 das neue Einweg-Pfandsystem in Kraft, mit dem auch im Bezirk Schärding bedeutende Änderungen in der Abfallwirtschaft umgesetzt werden. Brunnenthals Bürgermeister Roland Wohlmuth, Vorsitzender des Bezirksabfallverbands Schärding, erklärt die Neuerungen und gibt Tipps, wie der Umstieg auf das neue System reibungslos verläuft.

Roland Wohlmuth ist der Vorsitzende des Bezirksabfallverbands. (Foto: Marcel Peda)
Roland Wohlmuth ist der Vorsitzende des Bezirksabfallverbands. (Foto: Marcel Peda)

Ab 1. Jänner 2025 wird das Einweg-Pfandsystem für Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall eingeführt. Pro Verpackung werden dann 25 Cent Pfand eingehoben, das betrifft alle Kunststoffflaschen und Metalldosen von 0,1 bis drei Liter. Sie sind durch ein Pfandlogo gekennzeichnet und können in allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden – ausgenommen bei Getränkeautomaten und Lieferdiensten. Zusätzlich stellt Österreich auf eine einheitliche Mix-Sammlung für Leicht- und Metallverpackungen um. Im Bezirk Schärding erfolgte dies bereits schon länger einheitlich mit dem Gelben Sack. Damit orientiert sich Österreich an ähnlichen Systemen wie jenen, die beispielsweise im Nachbarland Deutschland bereits erfolgreich umgesetzt wurden.

Wie funktioniert die Rückgabe?

Flaschen und Dosen mit dem Pfandlogo können an den Verkaufsstellen retourniert werden, wo sie ursprünglich gekauft wurden. Voraussetzung für die Rückgabe ist ein gut sichtbares Pfandlogo und ein lesbarer Barcode. Außerdem muss die Flasche oder Dose bei der Rückgabe leer und unzerdrückt sein. „Bitte unbedingt rechtzeitig informieren und Geduld und Nachsicht haben, wenn die Mitarbeiter in den ASZ sie auf Änderungen hinweisen und nicht mehr alles annehmen dürfen“, erklärt Roland Wohlmuth.. Bis März 2025 können Hersteller noch Flaschen ohne Pfandlogo produzieren, diese sind bis Ende 2025 im Handel zugelassen und werden weiterhin über den Gelben Sack oder das Altstoff-Sammelzentrum (ASZ) entsorgt.

Auswirkungen auf den Gelben Sack

und das ASZ Die Einführung des Pfandsystems wird laut Wohlmuth das Wegwerfen der Behälter verringern und damit werden auch weniger Flaschen und Dosen in den Restmüll geworfen. Das ASZ wird weiterhin bestimmte Kunststoffe wie Folien, Styropor und Kanister annehmen, während andere Leichtverpackungen im Gelben Sack verbleiben. Auch Dinge, die im Gelben Sack viel Platz benötigen, sollte man im ASZ abgeben.

Ökologische Ziele

Kunststoff und Aluminium sind wichtige Wertstoffe, die nach dem Gebrauch gesammelt und wieder dem Recyclingkreislauf zugeführt werden sollten. Mit dem neuen System soll die Sammelquote erhöht werden: Bis 2027 müssen 90 Prozent der PET-Flaschen recycelt werden, aktuell liegt die Quote in Österreich nur bei 70 Prozent. Durch das Pfand wird hochwertiges Recycling gefördert, da PET und Aluminium als wertvolle Rohstoffe mehrfach genutzt werden können, was Primärressourcen und CO2-Emissionen spart.

Herausforderungen und Chancen für die Region

„Das Problem für den Konsumenten wird sein, dass er genau schauen muss, ob die PET-Getränkeflasche oder Dose den Pfandaufdruck hat oder ob es eine ,alte' Flasche ist“, so der Brunnentahler Bürgermeister. Die Abholintervalle sämtlicher Abfallgebinde bleiben im Bezirk unverändert. Auch die Öffnungszeiten der acht ASZ im Bezirk bleiben gleich.

Tipps für den Start

Für einen reibungslosen Start empfiehlt es sich, generell auf Mehrwegverpackungen umzusteigen. Ab 2025 wird ein Viertel aller Getränkeverpackungen im Handel als Mehrweggebinde angeboten, wodurch schon die Auswahl deutlich größer wird. „Schlussendlich sollten wir schon mehr Bemühen an den Tag legen. Sehr viele junge Menschen sind leider beim Abfallentsorgen sehr gleichgültig und werfen wertvolle und wiederverwertbare Materialien in die Mülltonne“, befindet der Vorsitzende des Bezirksabfallverbands.

Mehr zum Thema:
Die Pfandpflicht gilt grundsätzlich für alle Getränkearten. Folgende Produkte sind jedoch ausgenommen: Getränkeverbundkartons (Tetrapack); Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff; Getränkeflaschen, die für Beikost und flüssige Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und dafür verwendet werden; Getränkearten von Milch und Milchmixgetränken (aus hygienischen Gründen); Sirupe (weil nicht für unmittelbaren Verzehr bestimmt)

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