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BEZIRK SCHÄRDING. Fast 9000 Euro konnte die Arbeiterkammer Schärding im ersten Halbjahr 2017 für eine Arbeitnehmerin erstreiten, die während ihres Krankenstandes gekündigt worden war.

Foto: Wodicka
Foto: Wodicka

Für eine Produktionsleiterin erstritt die Arebiterkammer Schärding in einem für sie typischen Fall eine hohe Nachzahlung. Die Frau war vier Monate lang bei einem Arbeitgeber aus Andorf beschäftigt. Wenige Tage nachdem sie sich Anfang des Jahres krank gemeldet hatte, flatterte die Kündigung ins Haus. Das ist zwar – entgegen eines weit verbreiteten Irrglaubens – nicht verboten, verpflichtet den Arbeitgeber jedoch zur Entgeltfortzahlung bis zum Ende des Krankenstandes.

Offene Ansprüche

Wieder gesund kam die Angestellte zur Beratung in die Bezirksstelle der Arbeiterkammer in Schärding und ließ die offenen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis berechnen, darunter nicht bezahltes Gehalt, Entgeltfortzahlung im Krankenstand, anteilige Sonderzahlungen und die Ersatzleistung für offenen Urlaub. Nachdem sich die Arbeiterkammer eingeschaltet und sogar Klage beim Arbeits- und Sozialgericht eingereicht hatte, kam vom Unternehmen immer noch keine Reaktion. Erst nachdem das Gericht angeordnet hatte, den Unternehmer zu pfänden, kam die Arbeitnehmerin zu ihrem Geld. Sie bekam fast 9000 Euro brutto nachbezahlt.

Arbeitnehmer bekommen oft nicht, was ihnen zusteht

Mehr als 182.000 Euro hat die Arbeiterkammer Schärding im ersten Halbjahr 2017 für Mitglieder im Bezirk erkämpft, denen von ihren Arbeitgebern Geld vorenthalten worden war. „Immer wieder erhalten Arbeitnehmer nicht das, was ihnen für die geleistete Arbeit zusteht. In vielen Fällen verhilft ihnen erst die Arbeiterkammer zu ihrem Geld“, sagt Bezirksstellenleiter Wolfgang Schwarz. 1695 Beschäftigte suchten Rat und Hilfe bei den Rechtsexperten der Arbeiterkammer Schärding.


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Gastuser
Gastuser
17.09.2017 10:48

Leistung

Welche Leistung wird im Krankenstand erbracht? Ich bin auch dafür, dass geleistete Arbeit gut entlohnt wird, aber sorry - im Krankenstand bringe ich keine Leistung für ein Unternehmen!


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