Wie man richtig handelt, wenn man ein Katzenbaby findet
BEZIRK VÖCKLABRUCK/FRANKENBURG. Viele unkastrierte Katzen bekommen im Frühling und Sommer Nachwuchs. Der Österreichische Tierschutzverein gibt Tipps, was zu tun ist, wenn man abseits von Höfen und Häusern ein Katzenbaby oder gar einen ganzen Wurf Kätzchen entdeckt.
Das Auffinden hilfloser Katzenbabys verleitet schnell zu unüberlegtem Handeln, doch Vorsicht: Wird ein Kätzchen entdeckt, sollte mindestens 30 Minuten aus sicherer Entfernung abgewartet werden, da das Muttertier eventuell nur auf Futtersuche ist. „Das Warten aus sicher Entfernung ist besonders wichtig, um die Katzenmutter nicht zu verschrecken. Außerdem nähern sich Katzen ihrem Nachwuchs erst nach Stunden wieder, wenn sie einen Menschen in dessen Nähe wittern“, erklärt Ulrike Weinberger vom Österreichischen Tierschutzverein, die schon viele Katzenbabys großgezogen hat.
Im Notfall nicht zögern
Nicht gezögert sollte hingegen bei offensichtlich ausgesetzten und gefährdeten Kätzchen werden. Verkehr, Kälte, Schnee, Verletzungen und Erkrankungen können schnell zum Tod führen.
Was im Notfall zu tun ist
„Ein hilfsbedürftiges Katzenbaby muss sofort zum nächsten Tierarzt oder in die nächstgelegene Tierklinik gebracht werden! Auch danach gehört die Pflege und Aufzucht der Kleinen nur in professionelle Hände“, weiß Weinberger. Um sich vor potenziellen Kratzern oder Bissen zu schützen, kann der Findling mit einer Decke oder Handschuhen angefasst werden. „Bitte melden Sie den Fund anschließend bei der Polizei und beim örtlichen Tierschutzverein. Vielleicht ist das Kätzchen entlaufen und wird vermisst“, appelliert Weinberger. Ist das Muttertier in der Nähe: nicht eingreifen!
Kastrationspflicht
Stattdessen sollte eine Tierschutzorganisation kontaktiert werden, da diese die Möglichkeit hat, die Katzenmutter samt Nachwuchs einzufangen. „Uns gibt das die Möglichkeit, die Babys zu sozialisieren und ein liebevolles Zuhause für sie zu finden. Ganz wichtig ist auch die Kastration der Katzenmutter, um eine wachsende Population zu verhindern“, erklärt Weinberger. In Österreich ist die Kastration von Katzen, die regelmäßig Zugang zum Freien haben, gesetzlich verpflichtend. Davon ausgenommen sind nur registrierte Zuchtkatzen.
Wichtige Anlaufstelle
Der Assisi-Hof des Österreichischen Tierschutzvereins in Frankenburg ist in den vergangenen Jahren zu einer wichtigen Anlaufstelle für Findlingskatzen geworden. „Im Frühling und Sommer werden mehrmals wöchentlich Katzenbabys abgegeben und auch mit unserer Tierrettung lesen wir regelmäßig Kätzchen auf“, so Weinberger, die auch den Assisi-Hof Frankenburg leitet.
Finanzielle Herausforderung
Auch in diesem Frühjahr werden wieder viele kleine Kätzchen erwartet. Für den Österreichischen Tierschutzverein ist die Handaufzucht und 24-Stunden-Pflege der Tiere eine große finanzielle Herausforderung. „Am Hof würden wir uns sehr über Sach- und Geldspenden für Katzenaufzuchtmilch, Anti-Floh-Mittel, Tierarztbesuche, Entwurmungen und Spielzeug freuen“, bittet Weinberger. Spendenkonto des Österreichischen Tierschutzvereins: IBAN: AT30 6000 0000 9001 2022 BIC: BAWATWW (Vor-, Nachname und Adresse angeben, zur Absetzbarkeit der Spende das Geburtsdatum im Verwendungszweck eintragen)
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