SEEWALCHEN. Schock und Trauer herrschen nach dem tragischen Tod von Allgemeinmedizinerin Lisa-Maria Kellermayr. Sie hat sich, wie berichtet, am vergangenen Freitag in ihrer Ordination das Leben genommen. Kellermayr hinterließ drei Abschiedsbriefe - einer davon an die Landespolizeidirektion Oberösterreich. Hermann Krenn, stellvertretender Bezirkspolizeikommandant, ist überzeugt: „Wir haben alles getan, was möglich war.“
Die Ärztin war monatelang Drohungen ausgesetzt gewesen, schließlich vor wenigen Wochen ihre Ordination geschlossen und später bekannt geben, diese auch nicht mehr öffnen zu wollen. „Seit mehr als sieben Monaten bekommen wir in unregelmäßigen Abständen Morddrohungen aus der Covid-Maßnahmengegner- und Impfgegner-Szene“, hatte sie Ende Juni getwittert. „Die Sicherheitskosten übersteigen den Gewinn einer Hausarztpraxis um ein Vielfaches. Bis heute habe ich mehr als 100 000 Euro in die Sicherheit des Ordinationsbetriebs gesteckt, um garantieren zu können, dass sich niemand, der hier Hilfe sucht, dadurch in Gefahr begeben muss. Das hat nun ein vorläufiges Ende. Ich habe alles getan, um dafür Unterstützung zu bekommen, aber es hat nicht gereicht“, ist auf ihrer Homepage zu lesen.
Strafverfolgung
Die Staatsanwaltschaft Wels prüft derzeit, ob die juristischen Voraussetzungen für eine Fortführung der Strafverfolgung in Österreich vorliegen. In dem Verfahren seien zwei Namen aufgetaucht, die als Täter in Betracht kommen, die in Deutschland wohnhaft und sesshaft seien, also wäre auch der Tatort dort gelegen - bei der gefährlichen Drohung dürften österreichische Strafverfolgungsbehörden gegen diese Personen nicht ermitteln. Inzwischen wurden aber die deutschen Behörden von der Staatsanwaltschaft Wels mit sämtlichen vorliegenden Ermittlungsergebnissen vom Vorliegen der Vorwürfe verständigt, damit sie gegen ihre eigenen Staatsbürger entsprechende Ermittlungsverfahren führen können. Für den Fall, dass diese Vorwürfe gegen diese Personen nicht haltbar wären, oder sich nicht bestätigen lassen oder andere Täter in Betracht kämmen, habe es in Österreich immer ein Verfahren weiterhin gegen unbekannte Täter gegeben, in dem auch ermittelt wurde und ermittelt wird, so die Staatsanwaltschaft Wels im Gespräch mit Tips.
Im § 106 des Strafgesetzbuches heißt es „Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbstmordversuch der genötigten oder einer anderen Person, gegen die sich die Gewalt oder gefährliche Drohung richtet, zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“ Ob die Voraussetzungen für diesen Tatbestand vorliegen und somit wieder die inländische Gerichtsbarkeit zuständig wäre, wird ebenfalls gerade von der Staatsanwaltschaft Wels überprüft.
Vorwürfe gegen Polizei
Kritisiert wird in Medienberichten, wie die Polizei in dem Fall ermittelt hat und ob sie nicht zu wenig getan habe. Sogar eine Anzeige gegen die Beamten der LPD OÖ und die Staatsanwaltschaft Wels wegen Missbrauch der Amtsgewalt soll inzwischen eingebracht worden sein. Hermann Krenn, stellvertretender Bezirkspolizeikommandant, kann dies nicht nachvollziehen. „Wir haben alles getan, was möglich war und sehr gewissenhaft gearbeitet. Alles, was aus rechtlicher Sicht und ressourcentechnisch möglich war, haben wir gemacht“, sagt er im Gespräch mit Tips. Für ihn sei es unverständlich, dass Kollegen, die vor Ort gute Arbeit geleistet hätten, nun mit Vorwürfen konfrontiert werden. „Bis jetzt hat uns noch niemand sagen können, was wir angeblich falsch gemacht haben“, wünscht sich Krenn einen Austausch aller beteiligten Bereiche, um auch hier Klarheit zu schaffen.
Mahnwachen
Um ein Zeichen zu setzen und Lisa-Maria Kellermayr zu gedenken, waren am Montag, 1. August, mehrere Mahnwachen organisiert worden, so etwa in Linz am Taubenmarkt, in Wels vor dem Landesgericht, in Salzburg am Kajetanerplatz, in Graz am Hauptplatz und in Wien am Stephansplatz.
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