Radlobby sieht Gefahren bei Multifunktionsstreifen
STEINBACH/A. Aufgrund beengter Platzverhältnisse kann am Attersee neben der Bundesstraße B 152 kein eigener Radweg errichtet werden. Diesem Problem wurde nun mit dem weiteren Ausbau von Multifunktionsstreifen begegnet. Diese Regelung soll zukünftig die Infrastruktur für Geh-, Rad- und Individualverkehr sicherer und attraktiver machen. Die Radlobby OÖ. sieht darin aber auch Gefahren, auf die unbedingt hingewiesen werden sollte.
Die Radlobby kümmert sich um die Anliegen aller Menschen in Österreich, die sich gerne mit dem Fahrrad fortbewegen. Man sieht sich als Stimme all jener, die das Fahrrad als Verkehrsmittel oder in der Freizeit nutzen oder nutzen wollen. Ziel ist es, Radfahren in Österreich für alle noch sicherer und komfortabler zu machen. Vor allem was die Sicherheit betrifft, hat man mit der derzeitigen Verwendung des Multifunktionsstreifens am Ostufer des Attersee seine liebe Not. Vor allem die Befahrbarkeit in beide Richtungen stößt sauer auf. Das hat nämlich zur Folge, dass Radfahrer die B152 immer wieder queren müssen. Während jene, die den Attersee im Uhrzeigersinn runden gut dran sind, heißt es in der Gegenrichtung immer wieder auf die andere Straßenseite wechseln. Auch die oftmals sehr geringe Breite des Multifunktionsstreifens für eine Rad-Benützung in beide Richtungen sowie zusätzlich durch Fußgänger sorgt für Kritik.
Querungsstellen besser kennzeichnen
Die Radlobby OÖ. freut sich aber auch, dass im soeben fertig gestellten und eröffneten Multifunktionsstreifen-Abschnitt im Ortsgebiet von Steinbach/Seefeld zahlreiche der bei einem Lokalaugenschein eingebrachten Verbesserungsvorschläge noch eingebaut und umgesetzt wurden und somit innerorts fast durchgängig die Mindestbreite von 2,5 Meter für Fuß- und Radverkehr realisiert werden konnte – die ursprüngliche Planung habe das nicht vorgesehen. „Die Situation außerorts ist jedoch an vielen Stellen lebensgefährlich, insbesondere das Radfahren gegen die KFZ-Fahrtrichtung. Wir fordern hier umgehend eine Verkehrssicherheitsüberprüfung durch externe Verkehrsexperten (beispielsweise KFV, VCÖ etc.). Es braucht aber kurzfristig und umgehend eine Gefahrenbeschilderung an jedem Anfang und Ende der sogenannten ,Multifunktionsstreifen', wo Radfahrende gezwungen sind zu queren. Zusätzlich sollten die Querungsstellen auch unbedingt aus beiden Fahrtrichtungen mit fahrbahnverengenden Querbalken auf der Fahrbahn für KFZ Lenker deutlich kenntlich gemacht werden. Weiters ist es unbedingt erforderlich, deutlich kenntlich zu machen, dass die Multifunktionsstreifen keinerlei Radweginfrastruktur mit rechtlicher Bedeutung sind, und diese keinesfalls benützt werden müssen!“, heißt es seitens der Radlobby OÖ. Zusammenfassend wird festgestellt: „In Fahrtrichtung parallel zum Autoverkehr stellen die ,Multifunktionsstreifen' ja ohne Zweifel eine deutliche Sicherheitsverbesserung dar.“
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