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ALMTAL. Wie viel Wald muss für die geplante 110-kV-Leitung zwischen Vorchdorf und Kirchdorf gerodet werden? Um diese Frage drehte sich ein Prozess zwischen Freileitungsgegnern und Energie AG vor dem Landesverwaltungsgericht. Das Urteil liegt noch nicht vor.

Für Freileitungen müssen Bäume gefällt werden. Wie viele das sind, wird jetzt gerichtlich geklärt. Foto: Wodicka

Seit Jahren kämpfen Grundstücksbesitzer und Anrainer gegen das Freileitungsprojekt, für das zurzeit nur noch die Rodungsbewilligung ausständig ist. Die im Verein 110 kV ade! organisierten Freileitungsgegner fordern jedoch auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), da für das Projekt mehr als 20 Hektar Wald gerodet werden müssten. Laut dem rechtskräftigen Naturschutzbescheid sind 39 Hektar Waldfläche betroffen. Vor Gericht spricht die Energie AG von 18,22 Hektar - damit bräuchte man keine UVP.

Energie AG: „Rodungsfläche ist kleiner als Trassenfläche“

Die Differenz erklärt Energie AG-Sprecher Michael Frostel damit, dass nicht auf der gesamten Trasse eine Rodung notwendig sei. So könne man, wenn etwa Täler überspannt werden, die Bäume darunter stehen lassen. Die tatsächliche Rodungsfläche sei kleiner als die Trassenfläche, die Angaben von Sachverständigen geprüft und bestätigt. Entsprechend optimistisch zeigt sich die Energie AG bezüglich des Gerichtsurteils, das im Frühjahr erwartet wird.

Initiative 110 kV-ade!: „Noch gar nicht alle Fläche eingerechnet“

Michael Praschma, Sprecher von 110 kV-ade!, bezweifelt, dass man mit knapp 20 Hektar tatsächlich auskommen würde: „Seit der Verhandlung haben sich weitere Grundstückseigentümer gemeldet, bei denen die Leitungen auch über Waldgebiet gehen würde. Diese Flächen wurden bisher noch nicht einmal eingerechnet.“

Landesrat Strugl: Enteignung nur als „ultima ratio“

Vor 2018 sei nicht mit einer Realisierung des Projekts zu rechnen, meinte Energielandesrat Michael Strugl (VP) in der Beantwortung einer Anfrage von SP und Grünen im Landtag. Mögliche Enteignungen bezeichnete er als „ultima ratio“. Sie würden nur eingesetzt, „wenn es kein anderes, angemessenes Mittel gibt.“ Derzeit weigern sich 55 von knapp 140 Anrainern, die Freileitung zu akzeptieren. Gegen die ersten vier wurde Ende November eine „Zwangseinräumungsverhandlung“ durchgeführt, einen Bescheid dazu oder weitere Verhandlungstermine gebe es jedoch bisher noch nicht, so Praschma.<


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