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WELS. Im seit Mai laufenden Prozess rund um die Veruntreuungsaffäre im Welldorado mit rund 400.000 Euro Schaden ist das Urteil gefallen. Angeklagt waren eine Kassierin, eine weitere Bedienstete sowie zwei ranghohe Beamte wegen Veruntreuung als Haupt- oder Beitragstäter. Es gibt zwei Schuld (noch nicht rechtskräftig) und zwei Freisprüche.

Insgesamt gab es zehn Verhandlungstage. 80 Stunden dauerte der Prozeß.
Insgesamt gab es zehn Verhandlungstage. 80 Stunden dauerte der Prozeß.

Regina Sch. und Josef H. sind nach Ansicht des Schöffensenats schuldig. Sch. wird der Tatbestand der Veruntreuung zur Last gelegt, H. der Missbrauch der Amtsgewalt. Die Richterin erklärte in ihrer Urteilsbegründung dass das Gericht bei Sch. eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten vorsieht, bei Abteilungsleiter H. eine Freiheitsstrafe von acht Monaten und eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 107 Euro - also insgesamt 12.840 Euro. Erbringt er diese nicht, muss er mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen rechnen. 

Die Anwälte von Sch. und H. erbeten sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Die Urteile sind damit nicht rechtskräftig. 

Die Hauptangeklagte soll von 2006 bis 2014 rund ein Drittel der von ihr eingenommenen Eintrittsgelder in die eigene Tasche gesteckt haben. Den anderen wird vorgeworfen, bewusst weggeschaut zu haben. Ein Gutachten bezifferte den Schaden mit 412.000 Euro, die Anklage hält jedoch nur 358.000 Euro für nachweisbar. Etliche Aussagen sowohl von Angeklagten als auch von Zeugen erweckten den Eindruck, dass die Kontrolle im Welser Magistrat sehr mangelhaft und lasch gehandhabt wurde. Vor allem die Zeugen hätten in den Jahren 2006 bis 2014 keinerlei Kontrollen wahrgenommen - weder vom Kontrollamt noch vom Dienststellenleiter oder Abteilungsleiter.


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