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WELS. Die 150.000 Euro sind vorerst das Startkapital. Mit den Stimmen aller Stadtsenatsparteien hat man sich auf einen Solidaritätsfonds geeinigt. Dieser Fonds richtet sich an Privatpersonen. Vor allem Familien und Alleinerzieher sind durch Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit während der Corona Krise besonders betroffen. Der finanzielle Druck ist hoch.

Bürgermeister Andreas Rabl und Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger (beide FP): „Wir lassen in dieser Krise niemanden im Stich“ Foto: Stadt

Es geht drum die Dinge des täglichen Lebens abdecken zu können. „Neben der bereits beschlossenen Unterstützung der Welser Wirtschaft hilft dieses Geld jedem, der aufgrund der Coronakrise in eine finanzielle Notlage geraten ist und seinen Hauptwohnsitz/Lebensmittelpunkt in Wels hat“, stellt Bürgermeister Andreas Rabl fest.

Wer hat Anspruch auf das Geld aus dem Solidaritätsfonds?

Privatpersonen und Familien bei Verlust des Arbeitsplatzes, bei Anmeldung zur Kurzarbeit oder aufgrund einer sonst eingetretenen Notlage jeweils aufgrund der Coronakrise.

Erforderliche Nachweise:

Kündigungsschreiben aufgrund der Coronakrise oder

Kurzarbeitsanmeldung aufgrund der Coronakrise oder

Nachweis für eine sonstige eingetretene Notlage und die letzten beiden Lohnzettel oder ein sonstiger Einkommensnachweis.

Der Antrag kann nur online unter www.wels.at/coronavirusFormular „Solidaritätsfonds“ gestellt werden. Es werden nur Anträge mit vollständigen Unterlagen bearbeitet.


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