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WELS. Mit 1. Februar gilt im Land und damit auch in den Kommunen wieder ein Gebührenmodell für die Nachmittagsbetreuung im Kindergarten. Die Koalition und die Opposition liegen in der Stadt im Clinch.

Es wird heftig diskutiert im Rathaus.
Es wird heftig diskutiert im Rathaus.

Bürgermeister Andreas Rabl (FP) und die zuständige Referentin Margarete Josseck-Herdt (FP) stellten das Modell. Grundsätzlich werden drei Prozent des familiären Bruttoeinkommens als Grundlage hergenommen. Zwischen  42 und 110 Euro müssen die Eltern pro Monat zahlen, wenn ihr Kind an fünf Nachmittagen den Kindergarten besucht. Bei mehreren Kindern wird salopp gesagt jedes Weitere prozentual billiger. Derzeit sind 670 Kinder in der Nachmittagsbetreuung: „Es wird dann interessant sein, wie sich dies nach dem 1. Februar entwickelt“, sagt der Bürgermeister. Für soziale Härtefäll wird ein Sozialtopf eingerichtet. Zudem gibt es eine Toleranzgrenze. Wer nachweisen kann, dass er bis 13 Uhr arbeitet und dann das Kind abholt, muss nicht sofort zahlen.  Spannend wird aber für den Bürgermeister die weitere Entwicklung: „Wir können die Kosten nicht abschätzen durch die möglichen Abmeldungen. Aber wir glauben, dass wir durch den Sozialfonds die Eltern unterstützen, die es nicht einfach haben“. Der Koalitionspartner ÖVP steht hinter dem Konzept.

Kritik von der Opposition

Ganz wesentlicher Kritikpunkt der SPÖ: „Es gibt für einkommensschwache Familien keinerlei Anspruch auf einen Nulltarif, Stichwort Alleinerzieherinnen. Sollte jemand sich den Betrag nicht leisten können, muss das über die Kindergartenleitung und die Abteilung individuell dargestellt und der Referentin zur Absetzung vorgelegt werden. Dann liegt es im Ermessen ebendieser - und macht die Eltern zu Bittstellern ohne jeglichen Anspruch“, meint Gemeinderätin Laurien Scheinecker und weiter: „Es gibt keinerlei Flexibilität durch die neue Tarifordnung. Die Tage müssen fix gewählt werden und bei Anmeldung bekannt gegeben werden - sollten Dienstpläne und Wochenarbeitszeit sich zum Beispiel der geforderten Arbeitszeitflexibilisierung entsprechend immer wieder verändern, dann ist man gezwungen den Fünf-Tages-Tarif zu wählen. Genauso wenig gibt es einen Ein-Tages-Tarif - und Eltern müssen immer mindestens zwei Tage bezahlen.


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