MARCHTRENK. Die Änderung eines Stichtages macht Hoffnung auf besseren Lärmschutz entlang der A25. Das Infrastrukturministerium hat die Dienstanweisung „Lärmschutz an bestehenden Bundesstraßen“ geändert. Autobahnbetreiber Asfinag muss seit Jahresbeginn auch jene Wohnhäuser vor Verkehrslärm schützen, deren Bau vor dem 1. Jänner 2007 bewilligt worden ist. Bislang galt der Stichtag 1. Jänner 1996.
Ein kritischer Bürger gab die Information an das Rathaus weiter: „Christian Weber setzt sich unermüdlich für besseren Lärmschutz ein. Ihm gilt der Dank“, sagt Bürgermeister Paul Mahr (SP). Bevor jetzt aber die Sektkorken knallen, geht es auch um die Finanzierung. Hier kann sich Mahr vorstellen, dass sich die Stadt neben der Asfinag daran beteiligt. Wie auch Verkehrsreferent Michael Fischer (FP). Beide haben nur eine Bedingung: „Der Lärmschutz muss sofort errichtet werden und nicht irgendwann“, so die einhellige Meinung. Rechnet man die Vorlaufzeiten mit ein, wäre 2020 ein möglicher Termin.
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