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WENG. Es lässt sich nicht verleugnen – das Hochwasser vom 1. Juni 2016 hat seine Spuren hinterlassen. Was können die Betroffenen nun tun? Das Wasser ist zwar wieder zurückgegangen, aber die Schäden sind geblieben. Ein Infoabend in Weng hat einige Antworten in Bezug auf Unterstützungen und Entschädigungen geliefert.

V. l.: Claus Brandstötter und Michael Haderer von der Abteilung Land- und Forstwirtschaft und Wengs Bürgermeister Josef Moser bei der Infoveranstaltung

Die Gemeinde Weng hat schnell reagiert und einen Infoabend für vom Hochwasser Betroffene organisiert. Vertreter der Caritas, der Arbeiterkammer und der Abteilung Land- und Forstwirtschaft (Katastrophenfonds) stellten ihre Unterstützungsleistungen und Möglichkeiten für Betroffene vor.

Caritas

Eva Frauenberger aus Hochburg-Ach war für die regionale Caritas im Bezirk Braunau vor Ort. Zwei Angebote: eine Caritas-Sozialberatung bei existenziellen Notlagen, außerdem verleiht die Caritas Trocknungsgeräte.

Arbeiterkammer

Für die Arbeiterkammer erklärte Kammerrat Franz Bernroithner die Lage. Es gebe eine Direkthilfe von maximal 1200 Euro – ab einer Schadenssumme von 3000 Euro. Voraussetzung dafür ist eine AK-Mitgliedschaft. Und auch für ÖGB-Mitglieder werden Unterstützungen angeboten. Die Formulare für beide Bereiche liegen auf der Gemeinde auf.

Katastrophenfonds

Der Katastrophenfonds des Landes wurde 1945 eingerichtet. Michael Haderer als Vertreter stellt klar: „Es ist keine Entschädigung, sondern eine Mithilfe zur Behebung von Katastrophenschäden.“ Die Antragsformulare liegen auf der Gemeinde auf. Für geschädigte Privatpersonen gilt Antrag 56A. Dieser verlangt ziemlich genaue Angaben. Etwa: wann ist der Schaden entstanden und durch was? Wer ist der Geschädigte (Derjenige, der den Schaden bezahlt, stellt auch den Antrag)?, wie sind Familien-, Vermögens- und Einkommensverhältnisse? Gibt es finanzielle Belastungen? Eine genaue Schadensbeschreibung. Wie hoch war die Versicherungsleistung? Weiters ist es wichtig, die Eigenleistung genau zu dokumentieren und alle Rechnungen, die anfallen, zu sammeln. Das Land verlangt die Originalbelege. Ganz wichtig sei auch, fünf bis zehn Fotos mitzuschicken. Die Zeit zum Antragstellen ist knapp bemessen. Haderer empfiehlt, den Antrag einfach zeitgerecht zu stellen, den Schaden so gut wie möglich zu schätzen und dann am besten gleich mit einem der Sachbearbeiter persönlich Kontakt aufzunehmen. Bezahlt wird in der Regel zwischen 20 und 50 Prozent des Schadens. Die Versicherungssumme wird vorher von der Schadenssumme abgezogen. Auch bei Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen kann ein Antrag gestellt werden. Hier sind Entschädigungen bis zu 40 Prozent des Schadens vorgesehen.

Nicht berücksichtigt werden unter anderem Schäden unter 1000 Euro, Schäden an Neben- und Zweitwohnsitzen, Sachwerten des gehobenen Standards (Pools) oder Abschwemmschäden.

Ablauf

> Antrag stellen innerhalb von 30 Tagen nach Schadenseintritt

> Schaden möglichst genau schätzen

> Die Gemeinde muss das Schadensereignis bestätigen

> Dann wird der Antrag an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft weitergeleitet

 Empfehlung: gleich mit einem der Verantwortlichen (Michael Haderer, Claus Brandstötter oder Berthold Zauner) persönlich in Verbindung treten für spezifische Beratungen

 Formulare zum Download:

www.land-oberoesterreich.gv.at


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