Beim Möbelkauf wird regelmäßig eine Anzahlung vom Kunden verlangt – oft bis zu 50 Prozent des Kaufpreises. Viele Konsumenten fragen sich, ob es nicht gefährlich ist, so viel Geld zu bezahlen noch bevor man irgendetwas dafür erhalten hat.
Diese Sorge ist verständlich, denn grundsätzlich besteht immer die Gefahr einer Insolvenz des Unternehmens. In diesem Fall können Betroffene nur noch Ihre Forderung im Konkursverfahren gegen eine Gebühr von 22 Euro bei Gericht anmelden und auf eine möglichst hohe Quote (Prozentsatz der Forderung) hoffen. Gibt es viele Gläubiger und wenig Konkursmasse, gehen viele gar leer aus. Nur wenn das Unternehmen das Geld besonders abgesichert hat (z.B. über ein Treuhandkonto), gibt es bessere Chancen – das ist aber eher selten der Fall und sollte man sich unbedingt vor der Zahlung schriftlich bestätigen lassen.
Wie sollte man nun auf eine Forderung nach einer Anzahlung reagieren? Ob und wieviel Anzahlung zu leisten ist, ist Verhandlungssache. Die Vertragspartner müssen sich darüber einig werden. Prinzipiell ist eine Anzahlung üblich und auch aus Sicht des Unternehmers, der bereits im Vorfeld in Material investieren muss, nachvollziehbar. Allerdings sollte die Anzahlung sie 15 Prozent des Kaufpreises nicht überschreiten, um das Verlustrisiko möglichst gering zu halten.
Unser Tipp: Verhandeln Sie mit dem Möbelhaus und lassen Sie sich die Anzahlungshöhe nicht diktieren!
Weitere Informationen finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at
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