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Ich habe eine Wohnbauanleihe mit einer Laufzeit bis 20. Juni 2023 und einer Verzinsung von 4,4 Prozent. Die Bank hat diese Anleihe nun gekündigt. Darf Sie das und was kann ich tun?

AK-Konsumentenberaterin Waltraud Bouzek
AK-Konsumentenberaterin Waltraud Bouzek

Nachdem die Zinsen bei Ihrer Anleihe im Verhältnis zum derzeitigen Zinsniveau sehr hoch sind, will die Bank aus dieser Verpflichtung herauskommen. Formulierungen wie „Seitens der Emittentin ist die Wohnbau Wandelschuldverschreibung unter Einhaltung einer Küdigungsfrist von 10 Bankarbeitstagen jährlich ab 20. Juni 2018 kündbar. Seitens des Inhabers ist die Wohnbau Wandelschuldverschreibung unkündbar.“ oder ähnliche sind nicht zulässig.

Die Bank hat sich damit in den Anleihebedingungen ein einseitiges Kündigungsrecht eingeräumt ohne dies dem Inhaber der Anleihe ebenfalls zuzugestehen. Diese Vorgehensweise ist auch nach Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gröblich benachteiligend und damit nicht zulässig.

Weisen Sie Ihre Bank darauf hin, dass die Kündigung nicht zulässig ist, und verlangen Sie die Erfüllung des Vertrages – also die Einhaltung der vereinbarten Laufzeit bei vereinbarter Verzinsung.

Weitere Informationen zum Sparen und Anlegen finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.

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