Samstag 20. April 2024
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Aufgrund der anhaltenden Schneefälle sind derzeit viele Urlaubsorte von Straßensperren, Stromausfällen und zugeschneiten Pisten betroffen. Die Telefone der Konsumentenschützer der Arbeiterkammer OÖ laufen heiß, da manche Hotels in den Schigebieten nur schwer oder fast gar nicht erreichbar sind. Welche Rechte haben die betroffenen Urlauber?

AK-Konsumentenberaterin Mag. Monika Walter
AK-Konsumentenberaterin Mag. Monika Walter
  • Ist die eigene Anreise zum gebuchten Hotel komplett unmöglich, dürfen Ihnen keine Stornokosten berechnet werden.
  • Die kostenlose Stornierungsmöglichkeit entfällt aber, wenn eine zumutbare Umfahrung der gesperrten Straßen möglich ist oder die Anreise wegen des Schneefalls lediglich mühsamer wird. Auch eine etwas spätere Anreisemöglichkeit ist in der Regel zu akzeptieren.
  • Ebenso sind auch vereinzelte Lawinenabgänge, anhaltender tagelanger Schneefall oder gesperrte Pisten im Schigebiet noch kein Grund für einen kostenlosen Rücktritt von Ihrem gebuchten Hotelaufenthalt.
  • Anderes gilt, wenn Sie ein Pauschalangebot, z.B. Hotelaufenthalt inklusive Liftpass gebucht hat. Hier kann eine kostenlose Stornierung rechtmäßig sein, wenn dann das Schigebiet gesperrt ist.
  • Hat ein Hotelier mit Ihnen andere und günstigere Regelungen getroffen, gelten diese.
  • Haben Sie Ihren Schiurlaub samt Anreise bei einem Reiseveranstalter gebucht, können Sie den Vertrag ebenso kündigen, wenn der Wintersportort für die überwiegende Zeit des geplanten Aufenthalts gänzlich unerreichbar ist. Auch in diesem Fall müssen Sie Ihr Geld zurückbekommen.

Weitere Informationen rund um Ihren Urlaub finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.

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