Kaltes, graues Winterwetter und Frühbucheraktionen animieren viele Konsumenten/-innen, schon jetzt ihren Urlaub zu buchen. Doch bei aller Vorfreude sollten Reisevermittler und Veranstalter gut ausgewählt werden um böse Überraschungen weitgehend zu vermeiden.
Sorgfältige Auswahl von Reisevermittler und Veranstalter bei Online-Buchungen
- Reisebüros bieten meist eine umfangreiche persönliche Beratung. Wer lieber selbst im Internet bucht, sollte bei der Auswahl von Reiseportalen und Veranstalter sorgfältig sein. In der Praxis zeigt sich, dass manche Online-Vermittler nach der Buchung nur schwer erreichbar sind. Nicht immer ist billig die beste Wahl.
- Seit Juli 2018 müssen Sie von Reiseveranstaltern und Reisevermittlern umfangreiche Informationsblätter über Ihre gebuchte Reise erhalten, besonders dann, wenn es sich eine verbundene Reiseleistung handelt. Eine solche liegt dann vor, wenn Ihnen z.B. nach einer Flugbuchung eine Zusatzleistung (z.B. Mietwagen oder Hotel) angeboten und diese innerhalb von 24 Stunden gebucht wird. In diesem Fall muss auch das Reisebüro eine Insolvenzabsicherung haben und darüber informieren.
- Achtung: Keine Insolvenzabsicherung besteht bei Buchung einer Einzelleistung (z.B. Flug only oder nur Hotel)
- Machen Sie von jedem Buchungsschritt einen Screenshot, um den Buchungsvorgang und die dabei erhaltenen Informationen zu dokumentieren. Bewahren Sie alle Buchungsunterlagen bis nach der Reise auf. Gibt es Unstimmigkeiten oder Mängel vor Ort, können Sie auf Ihre Unterlagen zurückgreifen.
Kein kostenloses Rücktrittsrecht bei Reisebuchungen
Weder bei einer Buchung im Reisebüro noch, wenn Sie den Reisevertrag im Internet geschlossen haben, besteht ein Recht auf kostenlosen Rücktritt. Änderungen sind meist nicht oder nur kostenpflichtig möglich! Prüfen Sie daher vor Vertragsabschluss alle Daten, damit diese korrekt erfasst werden.
Weitere Infos und eine umfassende Reisebroschüre finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.
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