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Zahlungsschwierigkeiten durch Corona – Kopf nicht in den Sand stecken!

Die aktuelle Lage stellt eine Herausforderung für uns alle dar. Wenn auch noch finanzielle Probleme auftreten und damit Zahlungsverpflichtungen nicht mehr ausreichend geleistet werden können, müssen Betroffene sofort handeln und ihren Zahlungswillen zeigen!

AK-Konsumentenberater Mag. Gerhard Augustin
AK-Konsumentenberater Mag. Gerhard Augustin

Fällige Zahlungen einfach nicht zu begleichen, führt zu zusätzlichen Kosten und unangenehmen Konsequenzen (z.B. Mahnungen bis zur Fälligstellung Ihres Kredites). Daher empfehlen wir Ihnen, sich aktiv mit dem Zahlungsempfänger in Verbindung zu setzen. Kontaktieren Sie die Ombudsstelle der Bank, der Bausparkasse oder des Leasingunternehmens, mit dem Sie eine Zahlungsvereinbarung haben.

Nachdem Betriebe so weit wie möglich ihre Mitarbeiter in Home-Office geschickt haben, ist die schriftliche Erreichbarkeit nicht gesichert. Telefonische Kontaktaufnahme bedeutet, dass Sie etwaig getroffene Vereinbarungen später nicht beweisen könnten. Am besten Sie wenden sich derzeit per E-Mail an den Zahlungsempfänger. Sie finden die Kontaktdaten auf dessen Homepage. Wenn Sie keine Antwort erhalten, fragen Sie erneut nach und speichern Sie die E-Mails ab. Um über die Kenntnisnahme des Vertragspartners informiert zu werden, können Sie Ihr E-Mail auch mit der Anforderung einer Lesebestätigung senden.

Sie können mit dem kreditgebenden Unternehmen eine Ratenstundung ausmachen. Dabei wird ein Zeitraum vereinbart, indem mit den Ratenzahlungen ausgesetzt werden kann. Vielfach wird der Kredit verlängert und die gestundeten Raten plus Zinsen sind nach dem ursprünglichen Kreditende zu begleichen. Wenn die ursprünglich vereinbarte Laufzeit eingehalten werden soll, wird ein neuer Tilgungsplan erstellt und es fallen für die Zeit nach der Stundung entsprechend höhere Raten an. Als Alternative kann eine Ratenreduktion vereinbart werden. Dabei wird eine geringere monatliche Zahlung als bisher vereinbart. Werden die Raten soweit reduziert, dass nur die Zinsen bezahlt werden, spricht man für den vereinbarten Zeitraum von einer tilgungsfreien Zeit.

Auch während der Stundung bzw. Ratenreduktion fallen Zinsen an, wodurch sich die offene Forderung erhöht. Je länger das Aussetzen oder Senken der Rückzahlung andauert, umso höher werden die Raten danach sein bzw. umso länger dauert die Kreditrückzahlung.

Während einige Banken sehr kundenfreundlich reagieren, ändern andere die Konditionen zum Nachteil der Kreditnehmer/-innen ab. Achten Sie daher darauf, dass beim neuen Vertrag keine höheren Zinsen und Gebühren verlangt werden. Bei Fragen stehen Ihnen die Konsumentenschützer der AK OÖ gerne zur Verfügung.

Weitere Infos und Kontaktdaten finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.

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