Donnerstag 18. April 2024
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Pfandleihe – Eine sehr teure Lösung für kurzfristigen Geldbedarf!

Viele Menschen kämpfen derzeit mit großen Einkommensverlusten und vereinzelt erkundigen sich Betroffene beim Konsumentenschutz der AK OÖ über die Möglichkeiten etwas zu verpfänden. Da das Dorotheum und die eBörse auch Online-Verpfändungen anbieten, haben die Finanzexpertinnen die Konditionen genauer unter die Lupe genommen und sie raten: Wenn es gar nicht anders geht und Sie ein Lieblingsstück verpfänden müssen, stellen Sie sich auf hohe Kosten ein, klären Sie diese immer vorab und halten Sie alles Wesentliche schriftlich fest!

AK-Konsumentenberaterin Karoline Thalhammer BSc MSc
AK-Konsumentenberaterin Karoline Thalhammer BSc MSc

Die Kontaktaufnahme mit dem Pfandhaus geschieht entweder per Email-Anfrage (Dorotheum) oder per Online-Formular auf der Homepage des Pfandhauses (eBörse). Zeigt das Pfandhaus nach Begutachtung des übermittelten Fotos Interesse, kann das Pfand per Post gesendet werden. Die Kosten für die Versendung des Wertgegenstandes inklusiver Paketversicherung müssten Sie tragen.

Das Pfandhaus erstellt nach Erhalt des Pfandes ein unverbindliches Angebot, das auch unter dem von Ihnen gewünschten Betrag liegen kann. Wenn Sie damit einverstanden sind, wird ein Pfandschein ausgestellt und der Darlehensbetrag an Sie überwiesen. Eine genaue Zeitspanne von der Zusendung des Pfandgegenstandes bis zur möglichen Auszahlung des Darlehensbetrags ist auf der Homepage nicht festgelegt.

Die Laufzeit für die Verpfändung von Schmuck beträgt beim Dorotheum drei Monate mit der Verlängerungsoption um zwei weitere Monate (inklusive vierwöchiger gesetzlicher Nachfrist). Im Vergleich dazu setzt die eBörse eine Laufzeit von einem Monat an. Bei jeder Verlängerung der Laufzeit (Dorotheum nach drei Monaten, eBörse nach einem Monat) wird ein neuer Pfandschein mit neuerlicher Gebührenbelastung ausgestellt.

Wir haben für ein Berechnungsbeispiel eine Uhr mit 500 Euro Belehnungswert gewählt: Neben den Kosten für die versicherte Versendung des Pfands (in unserem Beispiel circa 10 Euro) fallen am Ende der Laufzeit Spesen für die Ausstellung aller Pfandscheine, Zinsen und Manipulationsgebühren an. Diese sind bei Auslösung des Pfands zu begleichen. Die Zinsen und Manipulationsgebühren werden jeweils in Halbmonatszinssätzen angegeben und bewegen sich zwischen 0,5 und 1 Prozent. In Summe ergibt sich für das Dorotheum ein Jahresszinssatz von 35 Prozent und für die eBörse ein Jahreszinssatz von 61 Prozent!In unserem Beispiel verrechnet das Dorotheum über drei Monate insgesamt einen Betrag von 43 Euro, die eBörse gar 93 Euro (jeweils ohne Berücksichtigung der Postgebühr). Der tatsächlich zur Verfügung stehende Betrag bei Verpfändung von drei Monaten beträgt beim Dorotheum somit 447 Euro, bei der eBörse 397 Euro.

Zum Vergleich kostet die Überziehung für drei Monate zwischen 8und 17 Euro bzw. außerhalb des Kontorahmens bis zu 23 Euro. Darüber hinaus fallen hier keine vorab geleisteten Postgebühren an (ungewiss der Zusage der Verpfändung).

Tipp: Erkundigen Sie sich daher jedenfalls vorab bei Ihrer Bank nach einem günstigeren Kredit!

Weitere Informationen finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.

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