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Hochzeiten in Coronazeiten – Stornokosten oft nicht gerechtfertigt!

Viele junge Paare haben sich auf Ihre Hochzeit im Mai oder Juni gefreut und viele Vorbereitungen wurden getroffen. Nun können coronabedingt bis Ende Juni keine großen Feiern stattfinden.

AK-Konsumentenberaterin Dr. Silvia Herbe
AK-Konsumentenberaterin Dr. Silvia Herbe

Für die angehenden Bräute und Bräutigame bedeutet das nun, dass Gaststätten, Caterings, Bands, Friseure/-innen und/oder Fotografen/-innen storniert werden müssen. Es geht dabei nicht nur um den schönsten Tag für das Brautpaar, sondern auch um viel Geld. Wie die Experten/-innen aus den aktuellen Beratungsgesprächen erfahren, verlangen viele Dienstleister hohe Stornogebühren von den Paaren. Diese sind nach Meinung der AK-Konsumentenschützer oft nicht gerechtfertigt.

Gasthäuser oder andere Locations, Caterer, Frisöre, Musikbands, Fotografen usw. können bei größeren geplanten Feiern, die behördlich untersagt sind, ihre Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht wie vereinbart erbringen. Die Experten/-innen der Arbeiterkammer Oberösterreich vertreten die Rechtsansicht, dass in diesem Fall keine Stornogebühren verlangt werden dürfen.

Darf die Hochzeit nur im kleineren Kreis stattfinden, obwohl eine große Hochzeit mit vielen Gästen geplant war, wird es von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängen, ob eine kostenlose Stornierung möglich ist. Wichtig wird dafür insbesondere sein, für wie viele Personen reserviert worden ist und wie viele tatsächlich aufgrund der behördlichen Anordnungen an der Feier teilnehmen dürfen. Können sich Unternehmen und Konsumenten/-innen nicht einigen, werden die Gerichte diese Fragen im Nachhinein klären müssen.

Sind die Trauung und die Feier am festgesetzten Termin wie geplant erlaubt und die Unternehmen wie vertraglich vereinbart zur Leistung bereit, sind Konsumentinnen und Konsumenten nicht zu kostenlosen Stornierungen berechtigt. Welche Stornokosen anfallen, hängt dann in erster Linie vom jeweiligen Vertrag ab.

Viele Paare sind unsicher, ob sie im Hinblick auf die Corona-Krise ihre Hochzeit in den nächsten Monaten feiern wollen. Wir empfehlen Brautpaaren in jedem Fall, rasch alle beauftragten Unternehmen zu kontaktieren und einvernehmlich individuelle Lösungen zu vereinbaren. Aus Beweisgründen sollten diese neuen Vereinbarungen immer schriftlich getroffen werden. Dies ist grundsätzlich auch per E-Mail möglich.In einigen Fällen wurde uns geschildert, dass beispielsweise Gaststätten höhere Anzahlungen verlangen. Bedenken Sie bei hohen Anzahlungen das Risiko, dass Ihr Vertragspartner im Falle einer Insolvenz nicht mehr leistungs- und zahlungsfähig sein könnte und Ihr Geld dann (großteils) verloren ist!

Weitere Informationen finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at

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