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Konsumenten/-innen wenden sich regelmäßig an den AK-Konsumentenschutz und erkundigen sich nach den Kosten für Handwerker-Leistungen. Damit die Rechnung keine böse Überraschung bringt, führen die Experten/-innen der AK OÖ regelmäßig Preiserhebungen durch. Aktuell wurden die Stundensätze und Fahrtkosten von Elektromonteuren und Servicetechnikern erhoben. Wer in nächster Zeit eine Reparatur in Auftrag geben möchte, kann sich preislich daran orientieren.

AK-Konsumentenberater Mag. Rainer Fasoli
AK-Konsumentenberater Mag. Rainer Fasoli

Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich hat bei 135 Betrieben die Stundensätze von Elektromonteuren und Servicetechnikern erfragt und Preisunterschiede bei den Stundensätzen bis zu 40 Prozent festgestellt. Konkret liegen die aktuellen Stundensätze für einen Elektromonteur zwischen 54 und 83,40 Euro und für eine Servicetechnikerin zwischen 54 und 108 Euro.

Dazu wurden die Fahrtkosten für 10 Kilometer Anfahrt beziehungsweise einer Wegzeit von 15 Minuten erhoben. Der durchschnittliche Fahrtkostenpreis liegt bei 24,20 Euro. Die höchst erhobenen Fahrtkosten betragen 63,75 Euro. Zwei Firmen verrechnen keine Fahrtkosten.

Wenn Sie einen umfangreicheren Auftrag erteilen wollen, sollten Sie jedenfalls mehrere schriftliche Kostenvoranschläge einholen. Diese sollten vor allem die detaillierte Aufgliederung des Gesamtpreises nach Arbeits-, Material- und sonstigen Kosten enthalten. Kostenvoranschläge sind für Konsumenten/-innen grundsätzlich kostenlos. Sie müssen nur dann dafür bezahlen, wenn der Unternehmer sie auf die Zahlungspflicht hingewiesen hat!

Ein Kostenvoranschlag ist gegenüber Konsumenten/-innen verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde, z.B. durch die Formulierungen „unverbindlicher Kostenvoranschlag“, „Zirka-Preise“ oder „abgerechnet wird nach Naturmaß“. Der verbindliche Kostenvoranschlag darf vom Unternehmer nicht überschritten werden. Benötigt der Unternehmer weniger Materialien oder Arbeitszeit als angenommen, ist die Ersparnis an den Konsumenten weiterzugeben.

Einen unverbindlichen Kostenvoranschlag darf der Unternehmer hingegen um etwa 10 bis15 Prozent überschreiten, wenn dies unvermeidlich ist. Erkennt der Unternehmer, dass es zu einer höheren Überschreitung kommt, muss er die Arbeiten vorübergehend einstellen und den Kunden darauf hinweisen. Dieser kann der Fortführung der Arbeiten zustimmen und die Mehrkosten übernehmen oder die Arbeiten werden eingestellt und nur die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu bezahlen. Weist der Unternehmer auf die erhebliche Kostenüberschreitung nicht hin, verliert er jeglichen über den Kostenvoranschlag hinausgehenden Mehranspruch.

Weitere Informationen finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.

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