Samstag 20. April 2024
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Die Fluglinie hat Ihren geplanten Flug wegen Covid-19 abgesagt und bietet Ihnen nur eine Umbuchung oder einen Gutschein an? Rechtlich ist klar: Sie müssen weder einen Gutschein annehmen noch eine Umbuchung akzeptieren. Praktisch sind derzeit aber viele Fluglinien zu keiner Rückerstattung bereit. Wenn das bei Ihnen auch der Fall ist, unterstützen Sie die Ar-beiterkammer Oberösterreich gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Kooperation mit dem Fluggastrechteportal TicketRefund.

AK-Konsumentenberaterin Dr. Karin Fasoli
AK-Konsumentenberaterin Dr. Karin Fasoli

Vermutlich haben Sie sich bereits schriftlich (per Brief oder per E-Mail) an die Fluglinie ge-wandt und um Rückerstattung ersucht. Falls nicht, empfehlen wir Ihnen dies sofort zu tun. Einen Musterbrief dafür finden Sie auf der Homepage der AK OÖ. Geben Sie der Airline eine sechswöchige Frist für die Beantwortung und Rückvergütung. Erfahrungsgemäß kann derzeit coronabedingt nicht von einer Beantwortungszeit von beispielsweise zwei Wochen aus-gegangen werden.

Erhalten Sie keine Antwort oder lehnt die Airline die Rückzahlung des gesamten Ticketpreises ab, helfen die AK-Konsumentenschützer gerne weiter. Die Experten/-innen der AK OÖ benötigen dazu vollständige Informationen und Unterlagen. Füllen Sie daher auf der Home-page der AK OÖ das Online-Formular für die Ticket-Refundierung aus und laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch. Gemeinsam mit dem Fluggastrechteportal TicketRefund werden die Reiserecht-Profis der AK OÖ Ihre Forderung – wenn notwendig auch gerichtlich -durchsetzen.

Bitte beachten Sie, dass für die Durchsetzung der Ticketpreis bei einem One-Way-Ticket mindestens 100 Euro und bei einem Hin- und Rückflug-Ticket mindestens 150 Euro betragen muss. Eine Durchsetzung gegenüber der Fluglinie Condor ist nicht aussichtsreich. Wir be-danken uns für Ihr Verständnis, dass bei geringeren Kosten und bei Condor eine rechtliche Durchsetzung nicht möglich ist.

Dieses Service ist für Mitglieder der Arbeiterkammer Oberösterreich sowie für alle Oberöster-reichischen Konsumentinnen und Konsumenten (Hauptwohnsitz) kostenlos. Sämtliche Kosten übernimmt die AK OÖ.

Musterbrief, Forumular und weitere Infos finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.

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