Was kann ich in der Krise mit meiner Lebensversicherung tun?
Viele Menschen können derzeit aufgrund von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit ihre Fixkosten nicht mehr oder nur schwer abdecken. Monatliche Lebensversicherungsprämien belasten das Budget oft erheblich. Es gibt zwar kein Recht auf Prämienstundung, aber es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Prämienzahlung zu reduzieren. Betroffene sollten jedenfalls vorab gut abwägen, was die passende Maßnahme ist.
Eine Prämienpause bedeutet, dass die Prämienzahlung „gestundet“ und nach der vereinbarten Zeit durch vorübergehend höhere Prämien ausgeglichen wird. Die Versicherungsleistung ändert sich dadurch nicht. Diese Möglichkeit bietet nicht jeder Versicherungsvertrag.
Wird dagegen eine Prämienfreistellung vereinbart, so sind bis zum Laufzeitende keine weiteren Prämien zu leisten. Die Versicherungssumme wird entsprechend der bisherigen Einzahlungen reduziert. Am Ende der Vertragslaufzeit wird bei klassischen und fondsorientierten Lebensversicherungen die reduzierte Versicherungssumme plus den zugewiesenen Gewinnanteilen bzw. bei fondsgebundenen Lebensversicherungen der Fondswert ausbezahlt.
Wenn Sie sich infolge eines dringenden Bargeldbedarfs für einen Rückkauf (vorzeitige Auflösung Ihres Versicherungsvertrages) entscheiden, sollten Sie auch in diesem Fall zuerst ein Angebot von Ihrer Versicherung anfordern. Sie erhalten nämlich bei einem Rückkauf nicht Ihre tatsächlich geleisteten Prämien zurück, sondern nur den Rückkaufswert beziehungsweise bei fondgebundenen Lebensversicherungen nur den Wert der Deckungsrückstellung.
Haben Sie mit Ihrer Versicherung zum Beispiel eine jährliche Prämienzahlung vereinbart und Sie können diese derzeit nicht leisten, können Sie kürzere Zahlungsintervalle vereinbaren.
Je nach Zahlweise (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich) können allerdings zusätzliche Spesen (Zuschläge für unterjährige Zahlweise), wenn dies im Vertrag vereinbart ist, verrechnet werden.
Tipp: Es gibt Versicherungsprodukte, wo im Falle der Arbeitslosigkeit für einen gewissen Zeitraum die Prämienzahlungen übernommen wird. Überprüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen dahingehend und melden Sie Ihre Arbeitslosigkeit umgehend dem Versicherungsunternehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at
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