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Förderangebote für berufliche Fortbildung

Tips Logo Tips Redaktion Linz, 01.03.2013 09:00

Der Erwerb von zusätzlichen Qualifikationen ermöglicht berufliches Vorankommen und hilft den Arbeitsplatz zu sichern. Fort- und Weiterbildung ist allerdings auch eine zeitliche und finanzielle Mehrbelastung. In Oberösterreich fördern AMS und das Land ambitionierte Arbeitnehmer mit unterschiedlichen Stipendien und Weiterbildungsfonds.

Fortbildung wird vom Land OÖ und vom AMS OÖ gefördert. Foto:VOWE
Fortbildung wird vom Land OÖ und vom AMS OÖ gefördert. Foto:VOWE
Neues Stipendium für Fachkräfte-Ausbildung Die Regierung kündigte Ende vergangenen Jahres die Einführung eines Fachkräftestipendiums für Mangelberufe an. Aller Voraussicht nach wird man ab Juli 2013 um die Förderung ansuchen können. Wer sich für eine Ausbildung in einem Mangelberuf entschließt, soll während der gesamten Ausbildungsdauer, maximal aber drei Jahre lang, monatlich Geld in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes (derzeit 795 Euro) bekommen. Das Stipendium wird beim AMS beantragt, der Antragsteller muss nicht arbeitslos gemeldet sein. Einzige Voraussetzung ist eine vorangegangene 48-monatige Erwerbstätigkeit. Welche Ausbildungen gefördert werden, wird noch von Sozialministerium festgelegt. Bei der Arbeiterkammer geht man aber davon aus, dass etwa der Besuch der Gesundheits- und Krankenpflegeschule, eine Ausbildung in Kindergartenpädagogik und Facharbeiterausbildungen unterstützt werden.   Bildungskonto Oberösterreich Das Oberösterreichische Bildungskonto ist ein Weiterbildungsförderungsfonds zur Unterstützung von Qualifizierungsaktivitäten. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Arbeitnehmer, deren höchster Bildungsabschluss eine Matura ist und die in Oberösterreich gemeldet sind. Die gewählte Fortbildung muss der berufsorientierten Aus- oder Weiterbildung oder einer beruflichen Umschulung dienen. Außerdem muss der Anbieter der Bildungsmaßnahme über das Qualitätssiegel der oberösterreichischen Erwachsenenbildung verfügen, oder durch vergleichbare Verfahren qualifiziert sein. Nach der Absolvierung des Kurses erhalten die Antragsteller im Regelfall 50 Prozent der Kosten, maximal jedoch 1.800 Euro erstattet. Der Antrag auf Kostenerstattung muss beim Amt der oberösterreichischen Landesregierung eingebracht werden. Die Förderung im Zuge des Projekts „Du kannst was!“, das sich an Menschen mit Berufserfahrung aber ohne Lehrabschluss richtet, fallen etwas umfangreicher aus. Hier werden 70 Prozent der Kosten, bis zu einer Höhe von 2200 Euro, erstattet.   Indirekte Förderungen Das Land Oberösterreich und das AMS Oberösterreich stellen darüber hinaus Fördergelder zur Verfügung, mit denen Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen von Unternehmen gefördert werden. Das Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes richte sich an Klein- und Mittelbetriebe. Gefördert werden Bildungsmaßnahmen in den Bereichen Export (hierzu zählen auch Sprachkurse und Verkaufslehrgänge) und Technologie/Innovation. Die Förderhöhe beträgt für Kleinbetriebe bis zu 25 Prozent der Kurs- und Prüfungskosten, Mittelbetriebe erhalten bis zu 15 Prozent der Kosten erstattet. Auch das AMS OÖ bietet eine Qualifizierungsförderung für Beschäftigte. Die Maßnahme ist für Arbeitnehmer ab 45 Jahren, Personen in Elternkarenz und Kurzarbeit, Wiedereinsteiger sowie für Frauen unter 45 Jahre, die höchstens eine Lehrausbildung oder mittlere Schule abgeschlossen haben, gedacht. Die Förderung beträgt 70 Prozent der Kursgebühren für Arbeitnehmer ab 50 Jahren und 60 Prozent für alle anderen Teilnehmer.   Weiter Informationen zum Thema erhält man beim AMS oder bei der Arbeiterkammer (AK-Bildungshotline 050/6906 - 1601).

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