Firma entnahm „illegal“ Wasser aus Brunnen
BEZIRK BRAUNAU. Insgesamt 600 Euro Strafe muss ein Grundstückspächter zahlen, weil er aus dem vorhandenen Brunnen Wasser für seine Firma genommen haben soll. Die bewilligungsfreie Wassernutzung dürfe laut Landesverwaltungsgericht nur durch den Grundstückseigentümer erfolgen.

Ohne Bewilligung darf ein Grundstückspächter einen auf dem Grundstück vorhandenen Brunnen nicht nutzen. Dies ist lediglich dem Grundstückseigentümer vorbehalten. So argumentierte das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich im Fall eines Unternehmers aus dem Bezirk Braunau. Dieser soll auf seinem gepachteten Grundstück aus einem Brunnen Wasser für sein Firmengebäude genommen haben. Da der Geschäftsführer jedoch nur ein Baurecht besitzt, also das Recht, auf fremdem Grund ein Gebäude zu errichten, und keine Wassernutzungsbewilligung vorweisen konnte, verhängte die Bezirkshauptmannschaft Braunau über ihn eine Geldstrafe von 700 Euro.
Einspruch erhoben
Dagegen erhob der Mann Einspruch. Er habe nicht gewusst, dass die Nutzung von Grundwasser auf Basis eines Baurechtes bewilligungspflichtig ist. Außerdem habe der Brunnen bereits bestanden und es habe sich nur um eine minimale Entnahme gehandelt. Das Landesverwaltungsgericht gab der Beschwerde insoweit statt, als es die Strafe auf 600 Euro reduzierte.


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