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Bürgermeister Helmut Wallner nimmt Stellung zu den Bauplänen in Hinterstoder

Sophie Kepplinger, BA, 19.03.2021 13:27

HINTERSTODER. Nachdem Hinterstoders Gemeinderat im Jänner den Bebauungsplan für das „Campingresort Hinterstoder“ einstimmig beschloss, tauchten einige Fragen auf. Neben dem Vorwurf, das Resort sei nicht mit den Werten eines sanften Tourismus zu vereinbaren, hat die Gemeinde auch den Abriss der denkmalgeschützten Peham-Villa und den widmungslosen Parkplatz in der Polsterlucke zu erklären. Bürgermeister Helmut Wallner (ÖVP) nahm im Beisein seines Anwalt mittels „Faktencheck“ dazu Stellung.

Helmut Wallner, Bürgermeister der Gemeinde Hinterstoder, steht seit einigen Wochen im Fokus der Öffentlichkeit. (Archivfoto: Winter)
Helmut Wallner, Bürgermeister der Gemeinde Hinterstoder, steht seit einigen Wochen im Fokus der Öffentlichkeit. (Archivfoto: Winter)

„Wir sind eine Talschlussgemeinde, die seit Jahren mit Abwanderung zu kämpfen hat. Arbeitsplätze sind ein rares Gut und zumindest mittelbar mit dem Tourismus verknüpft. Um dem entgegenzuwirken ist es notwendig, dass die Gemeinde ihr sanft-touristisches Konzept konsequent weiterentwickeln“, betont Helmut Wallner zu Beginn eines Online-Hintergrundgesprächs mit Vertretern der Presse. Das geplante Resort, das auf dem Areal des ehemaligen Landeserholungsheimes Peham-Villa entstehen soll, sei mit seinen Chalets, Außenpool, Stellplätzen und Hotel-Suiten Teil dieser Entwicklung. Dass das luxuriöse Resort jedoch den Werten der Angebotsgruppe „Alpin Pearls“, deren Mitglied die Gemeinde ist und sich damit dem sanften Tourismus verschrieben hat, entspricht, bezweifeln viele Naturschützer und Bürger. Berthold Lindner, Anwalt der Gemeinde Hinterstoder und Neffe des Bürgermeisters, verweist auf die Fläche des geplanten Resorts: „Von den knapp 22.000 Quadratmetern Grundfläche des Areals dürfen nur rund 3.000 Quadratmeter bebaut werden, die 94 Stellplätze der Wohnwägen sind darin bereits eingerechnet. Sogar der Campingplatz am Elisabethsee ist größer.“ Ein „Megaprojekt“ sehe anders aus. Zudem sei der motorisierte Individualverkehr bei Tagestouristen deutlich größer und der CO2-Ausstoß eines Campingtouristen gemessen an der Aufenthaltsdauer viel geringer.

Abriss der Peham-Villa

2007 hatte die gemeindeeigene „Freizeiteinrichtungen Hinterstoder GmbH“ die denkmalgeschützte Peham-Villa in der Polsterlucke und das dazugehörige Grundstück vom Land Oberösterreich erworben. Zwischenzeitlich wurde das Areal einem tschechischen Tourismusunternehmen verpachtet. Während der Flüchtlingskrise 2015 kam die Peham-Villa als temporäre Flüchtlingsunterkunft ins Gespräch. Im September 2015 stand die Peham-Villa dann plötzlich in Vollbrand. Der Anwalt der Gemeinde Hinterstoder erklärt, die Gemeinde habe zum Schutz und zur Sicherheit der Bevölkerung damals entschieden, die Villa abzureißen. Das Bundesdenkmalamt wurde jedoch zu keinem Zeitpunkt darüber informiert.

Anwalt: „Ja, das Denkmalschutzgesetz wurde nicht eingehalten“

Nach einer Stunde Gesprächsdauer und etlichen Fragen seitens der Medienvertreter gesteht der Anwalt der Gemeinde ein: „Ja, das Denkmalschutzgesetz wurde nicht eingehalten.“ Welche Konsequenzen dieses Handeln im Jahr 2015 nun mit sich ziehen werde, sei abzuwarten. „Das Bundesdenkmalamt hätte informiert werden müssen, da ist ein Fehler passiert. Aber Bestrafung gibt es nur bei Verschulden und etwaige Entschuldigungsgründe sind zu berücksichtigen“, gibt Berthold Lindner zu bedenken. Ob in diesem Fall ein „Entschuldigungsgrund“ besteht, wird derzeit vom Landesgericht Steyr geprüft.

Parkplätze in der Polsterlucke

Die gebührenpflichtigen Parkplätze im Bereich der Polsterlucke werden von der Tochtergesellschaft der Gemeinde, der „Freizeiteinrichtung Hinterstoder GmbH“, betrieben. Fragen nach dem Vorwurf, dass den Parkplätzen bereits jahrelang die passende Widmung fehle und die Gebühren illegal eingehoben wurden, wurden in dem über eineinhalb Stunden dauernden Pressegespräch nicht beantwortet. „Die Frage mit den Parkplätzen müssen wir uns erst anschauen und prüfen, inwiefern hier Bewilligungspflichten bestanden haben“, sagt der Anwalt unter Verweigerung jeglicher Details. „Anschauen“ tut sich dieses Thema auch das Amt der Oö. Landesregierung im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde. „Es gibt mehrere Aufsichtsbeschwerden“, aber das heiße laut Lindner noch lange nicht, dass der Vorwurf den Tatsachen entspreche.

Gruppenprozess mit allen Beteiligten geplant, um „Spaltung in feindliche Lager“ zu verhindern

Trotz der heftigen Debatten in den vergangenen Wochen und Monaten, sieht der Bürgermeister die Chance, Projektträger und -gegner des geplanten Camping-Resorts an einen Tisch zu bringen und einen Austausch der Argumente vorzunehmen: „Ich bin gerne bereit, einen Gruppenprozess mit kompetenter externer Mediation zu initiieren, an dem alle gemeinsam an der Balance zwischen sanft-touristischer Weiterentwicklung und dem Schutz unserer Naturressourcen arbeiten. Das ist sicher kein einfacher Prozess, aber ein notwendiger, wenn wir die Gemeinde nicht in feindliche Lager spalten wollen. Ich werde mich im Gemeinderat dafür stark machen, dass wir die Organisation und Finanzierung dieses Mediationsverfahrens rasch zustande bringen“, versichert Wallner.

Die Darstellung des gesamten Sachverhaltes und Reaktionen der Vertreter der Projektgegner sind in der kommenden gedruckten Ausgabe der Tips Kirchdorf sowie am Dienstagabend auf www.tips.at zu lesen.

Es gilt die Unschuldsvermutung.


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