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Neun Prozent mehr für oberösterreichische Ärzte

Anna Stadler, 16.12.2019 16:03

OÖ. Noch vor Weihnachten haben Ärztekammer und OÖGKK sich auf einen Honorarabschluss für die oberösterreichischen Ärzte geeinigt. Das Ergebnis: Die oö. Ärzte bekommen um neun Prozent mehr.

Die oberösterreichischen Ärzte bekommen neun Prozent mehr Geld. Symbolfoto: Suwit Rattiwan/Shutterstock.com

„Noch nie waren wir so hart im Streit zueinander“, sind sich Thomas Fiedler, Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte in der Ärztekammer OÖ und OÖGKK-Obmann Albert Maringer einig. „Es war uns aber wichig, dass wir dieses Jahr noch abschließen.“

Deckelung wird Aufgeweicht

Alles in allem gibt es für die Ärzte neuen Prozent mehr Geld. „Insgesamt werden wir 2020 314,5 Millionen Euro augeben für die oö. Vertragsärzte“, so OÖGKK-Ressort-Direktor Franz Kiesl. Vor allem Ärzte mit vielen Patienten profitieren davon. Bisher bekamen diese ein reduziertes Honorar, wenn der Umsatz ein bestimmtes Ausmaß überschritten hatte. Diese Degressionen wurde in den 70er Jahren eingeführt und nun erheblich reduziert. „Diese damals gewollte Regelung ist zunehmend zur Geisel geworden. Das war ein ewiger Stachel im Fleisch der Vertragsärzte“, so Fiedler.

Mehr Geld für Zuwendungsmedizin

Außerdem gibt es mehr Geld für Zuwendungsmedizin. Besonders förderungswürdige Leistungen, die in den meisten Fällen von Hausärzten erbracht werden, wie etwa palliative Betreuung, Substitution für Suchtkranke, Katheterwechsel oder Altenheimbetreuung, wurden im Rahmen eines Pilotprojekts im vergangenen Jahr spürbar erhöht. Diese Erhöhungen gelten nun auf Dauer.

Ärztefinder zeigt künftig Wartezeiten

Unter arztsuche.aekooe.at finden Patienten seit mehreren Jahren Allgemeinmediziner und Fachärzte in Oberösterreich. Schon bisher waren Mediziner mit Kassenvertrag auf dieser Website registriert. In Zukunft wird es bei allen Vertragsärzten eine Info zu den Wartezeiten geben – optisch gestaltet mittels Ampelfarben. Die angepeilten Wartezeiten: Akute Behandlungen binnen 24 Stunden, dringende binnen fünf Werktagen und sonstige Termine innerhalb von zwei Monaten.


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