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CHESTER. Ein Hausbesitzer hat in Chester eine Parkstrafe über 35 Pfund bekommen, obwohl er sein Auto direkt vor seinem eigenen Tor abgestellt hatte. Der 49-Jährige will das nicht akzeptieren und geht gegen die Entscheidung der Stadtverwaltung vor. 

Ein Mann in Großbritannien geht gegen eine Parkstrafe vor, die er fürs Parken vor seinem Haus erhalten hat. (Symbolbild); Foto: Tricky Shark/stock.adobe.com

Wie die Manchester Evening News am 19. Jänner 2026 berichtet, stellte der Mann sein Auto am 11. Jänner auf einen etwa sechs Meter langen Teerstreifen vor seinem Grundstück. Weil Baumaterialien nach Dacharbeiten die Einfahrt blockierten, parkte er dort und fand am nächsten Morgen den Strafzettel an der Windschutzscheibe.

Er legte noch am selben Tag Einspruch ein. Dieser wurde laut Bericht rasch abgelehnt, woraufhin der Mann nun rechtliche Schritte vorbereitet.

Teerstreifen vor dem Tor wurde zum Streitpunkt

Der Autofahrer gibt an, er habe an dieser Stelle über Jahre immer wieder geparkt, ohne Probleme zu bekommen. Aus seiner Sicht behindert das Fahrzeug dort weder Gehwege noch den Verkehr, weil der Gehsteig auf der gegenüberliegenden Straßenseite verläuft.

Im Mittelpunkt steht, ob der Bereich rechtlich als Teil der Straße gilt und damit von den geltenden Halteverboten umfasst ist. Eine Rolle spielt auch eine abgesenkte Bordsteinkante im Bereich des Grundstückszugangs.

Behörde verweist auf Beschwerden und Parkverordnung

Die zuständige Verwaltung hält demnach dagegen, dass der Bereich von der Gemeinde übernommen und die Strafe damit durchsetzbar sei. Kontrollen seien nach Beschwerden aus der Umgebung intensiviert worden.

Nach Darstellung der Behörde sollen doppelte gelbe Linien nicht nur für die Fahrbahn gelten, sondern bis zur Grundstücksgrenze reichen. Damit könnten auch Flächen wie der Teerstreifen oder angrenzende Grünstreifen unter die Regelung fallen.

Nächste Schritte könnten vor ein Gericht führen

Der Mann lässt prüfen, ob Beschilderung und Markierungen vor Ort ausreichend gegeben sind und die konkrete Stelle korrekt erfasst ist. Ziel ist, die Strafe aufheben zu lassen.

Ob der Fall bei einer unabhängigen Instanz landet, hängt davon ab, wie die weitere Anfechtung verläuft. Bis dahin bleibt offen, ob die Gemeinde ihre Linie hält oder doch nachgibt.


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