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MITTENWALD/DEUTSCHLAND. Ein kurzer Einkauf kann teuer werden: Eine Kundin eines Supermarkts im bayerischen Mittenwald erhielt eine Strafe in Höhe von 30 Euro. Der Grund: Ein zu langer Parkplatzaufenthalt.

Symbolbild: Jorge/stock.adobe.com
Symbolbild: Jorge/stock.adobe.com

Berichten zufolge besuchte die Frau an einem Tag zweimal den Supermarkt überschritt dabei die erlaubte Gesamtparkdauer.

Zwei Einkäufe am selben Tag werden zum Problem

Die Kundin fuhr Anfang Oktober zweimal auf den Parkplatz eines Supermarkts. Was sie nicht wusste: Die erlaubte Parkdauer von 90 Minuten gilt nicht für jeden einzelnen Besuch, sondern für sämtliche Parkvorgänge innerhalb eines Kalendertages. Bei ihren beiden Aufenthalten kam sie insgesamt auf eine Stunde und 52 Minuten. Damit überschritt sie die zulässige Parkzeit um 22 Minuten. Wenige Tage später erhielt sie Post von Parkdepot. Das Münchner Unternehmen überwacht den Parkplatz im Auftrag des Supermarkts und forderte eine Strafe von 30 Euro. Die Kundin bezahlte den Betrag umgehend. Mit ihrem Fall wollte sie vor allem andere Besucher auf die besondere Regelung aufmerksam machen.

Parkzeit wird über den ganzen Tag zusammengerechnet

Die Regelung ist auf Schildern an der Einfahrt und auf dem Parkplatz ausgewiesen. Dort wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Höchstparkdauer für alle Parkvorgänge zwischen 0 und 23.59 Uhr zusammengerechnet wird. Mehrmaliges Ein- und Ausfahren ist zwar erlaubt, die gesamte Parkzeit darf allerdings 90 Minuten nicht überschreiten.

Kontrolliert wird das Ganze mit einem kamerabasierten System. Dabei werden die Kennzeichen der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge erfasst. So kann Parkdepot nachvollziehen, wie lange ein Auto insgesamt auf dem Gelände gestanden ist.

Parkdepot begründet Regelung mit Fremdparkern

Hintergrund der Regelung sind laut Parkdepot wiederholte Verstöße durch sogenannte Fremdparker. Dazu zählen beispielsweise Beschäftigte umliegender Betriebe oder Taxifahrer, die den Parkplatz nutzten, ohne im Supermarkt einzukaufen.

Einige Autofahrer sollen die bisherige Höchstparkdauer umgangen haben, indem sie kurz vor Ablauf der erlaubten Zeit vom Gelände fuhren und anschließend wieder einparkten. Mit der Zusammenrechnung aller Parkzeiten soll diese Möglichkeit verhindert werden. Nach Angaben des Unternehmens dauert ein durchschnittlicher Einkauf rund 30 Minuten. Die erlaubten 90 Minuten sollten daher normalerweise auch für mehrere Besuche am selben Tag ausreichen. Zusätzlich gebe es eine Toleranzzeit. 


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