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Einigung beim Hallenbad ist Erfolg für Stadt und Steuerzahler

Walter Horn, 14.01.2019 14:13

RIED. Vor etwa einem Jahr hat die Firma, die mit den Baumeisterarbeiten für das neue Freizeitbad beauftragt war, eine Schlussrechnung vorgelegt, die den ursprünglichen Auftragsumfang von 2,2 Millionen Euro um fast das Doppelte übertraf.

Beim Bau des Freizeitbades wurde der geplante Kostenrahmen von der ISG eingehalten. (Foto: Stadtgemeinde Ried)

Dagegen haben sich die ISG, die das Bad im Auftrag der Stadt errichtete, und die Stadt Ried mit Gutachtern und Anwälten gewehrt. Jetzt konnte vor Gericht eine Einigung erreicht werden, die der Gemeinderat in einer Sondersitzung einstimmig akzeptierte.

Einigung

Demnach zahlt die Stadt 650.000 Euro an die Firma – 400.000 Euro Mehrkosten (unter anderem für den Umbau der Enthärtungsanlagen, den Sichtschutz für den Saunagarten, Kunst am Bau, den Überlauf des Tauchbeckens zur Betriebskostenoptimierung, Abbrucharbeiten) wurden von der ISG schon vorher als gerechtfertigt beurteilt.

Die Gerichtskosten von rund 32.000 Euro und die Kosten für Sachverständige (knapp 90.000 Euro) werden geteilt, die Rechtsvertretungskosten trägt jede Partei selbst. Somit hat das Verfahren die Stadtgemeinde etwa 120.000 Euro gekostet. Darüber hinaus wurde „ewiges Ruhen“ vereinbart, sprich: Die Sache ist erledigt.

Kostenplanung eingehalten

Trotz dieser Zusatzkosten durch das Verfahren und die Zusatzwünsche der Stadt hat es die ISG geschafft, ihren ursprünglich geplanten Kostenrahmen von 14,015 Millionen Euro nicht nur einzuhalten, sondern mit einer Bauendabrechnung in der Höhe von 14,011.861,46 Euro sogar leicht zu unterbieten.


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