
Viele Konsumenten/-innen freuen sich schon auf die nächste Urlaubsreise. Die Erfahrungen im vergangenen Jahr haben aber gezeigt, dass es wegen Covid 19 vielfach zu Problemen mit Online-Buchungsplattformen, Fluglinien und auch mit Reiseveranstaltern kam. Deshalb raten die AK-Konsumentenschützer zu besonderer Sorgfalt bei der Planung und beim Buchen zukünftiger Reisen: Gestalten Sie Ihre Reisebuchung so flexibel wie möglich und leisten Sie keine höheren Vorauszahlungen als unbedingt nötig! Ideal sind Tickets und Unterkünfte, die kostenlos umbuch- oder stornierbar sind.
Pauschalreisen haben grundsätzlich einige Vorteile: So können Konsumenten/-innen den Reisepreis zur Gänze zurückverlangen, wenn eine Pauschalreise nicht durchgeführt werden kann. Eine kostenlose Stornierung ist dann möglich, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstande auftreten, die nicht vorhersehbar sind. Da aktuell in den meisten Ländern der Welt mit einer erhöhten Covid19 Gefahr zu rechnen ist, müssen Konsumenten/-innen bei Neubuchungen diese Umstände miteinbeziehen und ein kostenloses Storno kann in diesen Fällen ausgeschlossen sein.
Österreichische – und auch deutsche - Reiseveranstalter müssen außerdem eine sogenannte Kundengeldabsicherung vorweisen. Die Angaben zur Absicherung müssen in den Buchungsunterlagen aufscheinen. Diese Versicherung übernimmt dann bei Insolvenz des Reiseveranstalters die Rückzahlung der von Konsumentenseite geleisteten Zahlungen. Sie springt auch ein, wenn wegen der Insolvenz zusätzliche Kosten für die Rückreise anfallen. Wesentlicher Vorteil bei einem Anbieter aus Österreich und der Buchung bei einem inländischen Reisebüro ist, dass die österreichischen gesetzlichen Regelungen zur Anwendung kommen. Bei Buchung im Reisebüro haben Kunden/-innen zudem individuelle Beratung und Ansprechpersonen bei Problemen.
Viele Konsumenten/-innen wollen individuell reisen und Flug und Unterkunft getrennt buchen. In solchen Fällen ist es ratsam, den Flug direkt bei der Fluglinie zu buchen. Oftmals bieten Buchungsplattformen nur wenig oder gar keine Unterstützung und verrechnen hohe Servicegebühren. Wird eine Unterkunft im Ausland über eine Plattform direkt online gebucht, dann kommt der Vertrag mit der Unterkunft nach jeweiligem Landesrecht zustande. Die Plattform ist in dem Fall lediglich der Vermittler. Die Gesetze anderer Länder können sich von den bekannten österreichischen Regelungen unterscheiden und die Rechtsdurchsetzung im Ausland ist erfahrungsgemäß schwierig.
Weitere Informationen rund ums Reisen finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.