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Damit Salz rieselfähig bleibt, werden diesem bindende Substanzen, so genannte Rieselhilfen, zugesetzt. Für diese Funktion sind mehrere Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Die meisten davon sind völlig unumstrittene Stoffe wie Calciumcarbonat, also Kreide. Das Trennmittel Natriumferrocyanid (E535) wird von den AK-Konsumentenschützern hingegen kritisch gesehen, weshalb sie die enthaltenen Mengen in neun Salzen untersucht hat. Die gute Nachricht: Bei keinem der Salze wurde der erlaubte Grenzwert von 20 Milligramm pro Kilogramm überschritten!

AK-Konsumentenberater Mag. Johannes Heiml, MBA
AK-Konsumentenberater Mag. Johannes Heiml, MBA

Regionalen Salzen wird meist Natriumferrocyanid zugesetzt

Insgesamt hat der Konsumentenschutz der AK OÖ neun Salze, die laut Hersteller die Rieselhilfe Natriumferrocyanid enthalten, im Labor der österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) untersuchen lassen. Auffällig dabei ist, dass von allen Salzen, die im österreichischen Handel erhältlich sind, vor allem Salzen aus Österreich der umstrittene Stoff hinzugefügt wird: Sieben der Salze, die laut Packung Natriumferrocyanid (E535) enthalten, wurden in Österreich produziert, eines in Deutschland und eines in Italien. Die höchste Konzentration lag mit 11,9 mg/kg im Bad (11,9 mg/kg) Ischler Tafelsalz und im S-Budget Kristallsalz mit 10,8 mg/kg. Wie sich in der Laboranalyse zeigte, enthalten sowohl das Spar Vital Natrium-reduziertes Salz und das DeSpar sale marino iodato kein E535, obwohl dieses auf der Packung angegeben ist. In beiden Produkten werden andere Rieselhilfen eingesetzt.

Ist Rieselhilfe gesundheitsgefährdend?

Es gibt mehrere Stoffe, die als Rieselhilfen verwendet werden dürfen. Während etwa die unumstrittenen Lebensmittelzusatzstoffe Calciumcarbonat oder Magnesiumcarbonat auch in anderen Funktionen in größeren Mengen erlaubt sind, darf Natriumferrocyanid (E535) ausschließlich als Trennmittel in Salz verwendet werden. Der Stoff kann – in größeren Mengen aufgenommen – die Nieren schädigen, wie in Tierversuchen festgestellt wurde. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat deshalb 2018 den Zusatzstoff E535 einer erneuten Risikobewertung unterzogen. Dabei ist sie zum Schluss gekommen, dass die Mengen, die Menschen über Speisesalz aufnehmen, kein Risiko für die Gesundheit darstellt.

Natriumferrocyanid in Bio-Produkten nicht erlaubt

Aus Sicht des AK-Konsumentenschutzes sollten Salz-Hersteller die fragliche Rieselhilfe dennoch besser weglassen. Die Fülle an gänzlich unbedenklichen Alternativen macht dies leicht möglich. Für Konsumenten/-innen, die auf die fragliche Rieselhilfe im Salz verzichten möchten, gibt es im Handel zahlreiche Produkte auch ohne Rieselhilfe. Allerdings stammt das Salz in diesen Produkten selten aus Österreich.

Wer kein Natriumferrocyanid im Salz haben möchte greift zu Bioprodukten, denn hier sind keine Lebensmittelzusatzstoffe – also auch keine Rieselhilfe E535 - erlaubt.

Aus gesundheitlichen Gründen sollte jodiertes Salz verwendet werden, denn nach wie vor besteht das Risiko einer zu geringen Jodaufnahme durch unsere Lebensmittel, vor allem bei Kindern und Jugendlichen.

Für Fragen steht unser Nachhaltigkeitsexperte Mag. Johannes Heiml, MBA (43 (0)50 6906-3135) gerne zur Verfügung!

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