Freitag 19. April 2024
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Das neue Smartphone ist schon nach kurzer Zeit defekt? Oft werden Konsumenten/-innen vom Verkäufer einfach an den Hersteller verwiesen oder das Gerät wird wochenlang zur Reparatur eingeschickt und kommt unrepariert zurück. Was können betroffene Konsumenten/-innen tun und was bedeuten eigentlich Gewährleistung und wo liegt der Unterschied zur Garantie?

Foto: Lukas Schickmair
Foto: Lukas Schickmair

Gewährleistungsrechte oft ein Rätsel

  • Konsumenten/-innen haben bei einem neuen Smartphone zwei Jahre Gewährleistung für Mängel die beim Kauf vorhanden waren.
  • In den ersten sechs Monaten ist das Gewährleistungsrecht am stärksten. Wird das Handy in dieser Zeit unverschuldet defekt, gilt die Vermutung, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Gegenteiliges müsste der Verkäufer beweisen.
  • Nach sechs Monaten liegt die Beweislast bei den Konsumenten/-innen. Das erschwert die Durchsetzung von Forderungen sehr.

> Betroffene sollten nicht warten oder sich vertrösten lassen, sondern den Mangel sofort und am besten nachweislich schriftlich reklamieren!

Recht auf Reparatur, Austausch oder Geld zurück

  • Konsumenten/-innen können in der Regel zunächst nur die Reparatur des Smartphones fordern. Ist das nicht möglich, muss ein Austausch angeboten werden.
  • Konsumenten/-innen müssen nur einen Reparaturversuch dulden! Verkäufer erteilen oft die Falschinformation, dass drei Versuche zulässig wären.
  • Tritt nach der ersten Reparatur derselbe Fehler weiterhin auf oder verweigert der Verkäufer die Reparatur, können Konsumenten/-innen ihr Geld zurückverlangen.

Garantie ist freiwillige Vereinbarung

Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie freiwillig! Sie kann also auch inhaltlich frei gestaltet werden. Hier regeln die Garantiebedingungen des Herstellers wann ein Gerät repariert, ausgetauscht oder der Kaufpreis erstattet wird.

Verkäufer spielen oft auf Zeit!

Während Konsumenten/-innen versuchen beim Hersteller eine Reparatur des Handys „auf Garantie“ zu erhalten, vergehen oft schon die ersten sechs Monate der Gewährleistungsfrist.

Möchten Konsumenten/-innen danach beim Verkäufer ihr Gewährleistungsrecht ausüben, werden sie oft auf die Beweislast verwiesen, was in der Praxis aber oft unmöglich ist.

Was können betroffene Konsumenten/-innen tun?

Bestehen Sie gegenüber dem Händler auf Gewährleistung - fordern Sie diese schriftlich ein! Verwenden Sie dazu den Musterbrief der Arbeiterkammer Oberösterreich. Sollten Sie damit nicht erfolgreich sein, unterstützen Sie die AK-Konsumentenschützer gerne!

Weitere Informationen zur Gewährleistung und ein Erklärvideo der AK-Konsumentenschützer zu „Handy kaputt“ finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.

Gerne können Sie unser Video auf Ihren Websites verwenden (Rechte AK OÖ) – hier der Link: Recht auf Gewährleistung | Arbeiterkammer Oberösterreich.

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