Ärger mit den Nachbarn vermeiden
OÖ. Gerade wenn es um Baustellen mitten in einer Wohnsiedlung geht, drohen oft Auseinandersetzungen mit den Nachbarn. Damit die gute Nachbarschaft trotz Bauarbeiten erhalten bleibt, gilt es ein paar Regeln zu beachten.
Wann darf auf der Baustelle gearbeitet werden? Müssen alle Nachbarn zum geplanten Bauvorhaben befragt werden? Wie können Diskussionen vermieden werden? Das sind Themen, mit denen sich sowohl Häuslbauer als auch betroffene Nachbarn oft auseinandersetzen.
Eines der gängigsten Diskussionsthemen ist typischerweise die Frage, zu welchen Uhrzeiten auf einer Baustelle gearbeitet werden darf. „Sonntags und an Feiertagen darf nicht gearbeitet werden. Von Montag bis Freitag darf von sechs bis 20 Uhr, an Samstagen von sieben bis 14 Uhr gearbeitet werden“, sagt Markus Hofer, Geschäftsführer der Geschäftsstelle Bau der Sparte Gewerbe und Handwerk bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich. Allerdings bestehe auch die Möglichkeit, dass die Baubehörde der ersten Instanz, also der Bürgermeister, abweichende Arbeitszeiten festlegt. Das ist dann machbar, wenn die Arbeiten zu den gewöhnlichen Zeiten nicht erledigt werden können.
Geht es um die Frage der notwendigen Einbeziehung der Nachbarn vor Baubeginn, so hat der Experte einen Tipp: Seit ungefähr 20 Jahren gibt es in Oberösterreich die Möglichkeit des vereinfachten Bauverfahrens. Normalerweise nimmt bei einem vorliegenden Bauvorhaben die Gemeinde den Kontakt zu den Nachbarn auf. Laut dem vereinfachten Bauverfahren hat aber der Häuslbauer selbst die Aufgabe, seinen Bauplan den Nachbarn zu zeigen. Wenn diese den Plan unterschreiben, hat das folgenden Vorteil: Mit ihrer Unterschrift geben die Nachbarn nicht nur ihr Einverständnis für den Plan ab, sondern schließen auch einen Einspruch ihrerseits aus.
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