Zu Erster Hilfe kommt es nicht selten in den eigenen vier Wänden. Gefahren, die von der Unfallsituation ausgehen, übersieht man dann besonders leicht. Deshalb sollte man in jeder Situation kurz auf seinen Hausverstand vertrauen und vielleicht sogar Abstand halten, bevor man sich selbst in Gefahr begibt.
Ist ein Gefahrenbereich zumindest kurzzeitig betretbar, bringen Sie den Verletzten in Sicherheit. Bei Unfällen mit Gasen (Gärgasunfall im Weinkeller, Gasgeruch, reglose Personen in einem Schacht etc.), bei Verkehrsunfällen, wo Gefahrengüter (Kennzeichnung: rechteckige orangene Tafeln mit schwarzem Rand) beteiligt sind, und bei Stromunfällen mit Spannungen über 1000 Volt (z.B. abgerissene Stromleitungen, Unfälle auf Bahngleisen) darf der Unfallort überhaupt nicht betreten werden, da dort akute Lebensgefahr herrscht. Rufen Sie in diesen Fällen den Notruf, um Spezialkräfte zu alarmieren.
Sind Verletzungen durch elektrische Geräte (z.B. Bohrer, Schleifgeräte, Mixer) entstanden, trennen Sie diese vom Stromkreis. Ist das nicht möglich, schalten Sie die Sicherung aus!
Wenn Sie zu einem Verkehrsunfall kommen, denken Sie daran, die Warn- bzw. Alarmblinkanlage einzuschalten, noch im Fahrzeug vor dem Aussteigen die Warnweste anzuziehen und dann das Pannendreieck aufzustellen.
Halten Sie sich an das Prinzip: Selbstschutz geht vor Fremdschutz! Niemandem ist geholfen, wenn Sie sich selbst in Gefahr begeben!
Info: Johannes Huber ist Lehrbeauftragter beim Roten Kreuz Burgenland.
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