Berufungsverfahren von Ernst August von Hannover
LINZ/GRÜNAU. Der von Ernst August von Hannover angestrengte Berufungsprozess gegen ein Urteil des Landesgerichtes Wels findet am 24. November am Oberlandesgericht Linz statt. Das OLG entscheidet in zweiter Instanz über das Urteil. Ernst August von Hannover hatte am 23. März zehn Monate Haft sowie fünf Weisungen erhalten.
Der 67-Jährige war schuldig gesprochen worden, sich im vergangenen Sommer mit Alkohol und Medikamenten in einen laut Anklage „die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch“ versetzt zu haben. In dieser Verfassung habe er dann auf seinem Jagdsitz in Grünau im Almtal sein Haushälterpaar und eine Polizistin bedroht und einen Beamten verletzt. Das Urteil lautete auf zehn Monate bedingter Haft. Zudem gab es unter anderem die Weisungen, keinen Alkohol trinken und eine Psychotherapie zu machen. Er dürfe auch nicht mehr auf seinem Anwesen in Grünau wohnen. (->zum Tips-Bericht)
Wenige Tage nach der Urteilsverkündung legte Ernst August von Hannover gegen das Urteil Berufung ein (->zum Tips-Bericht). Die entsprechende Verhandlung findet heute in Linz statt. Noch nicht bekannt ist, ob der 67-Jährige persönlich vor Gericht erscheint. Er könnte sich auch vertreten lassen.
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