Auch Museen, Bibliotheken: FFP2-Maskenpflicht für Ungeimpfte ausgeweitet
Ö/OÖ/NÖ. Mit Mittwoch, 15. September tritt die neue Verordnung des Gesundheitsministeriums zu Covid-Maßnahmen in Kraft. Anders als bislang bekannt, müssen Personen ohne Impfung oder Genesenen-Status ab dann auch in Museen oder Bibliotheken eine FFP2-Maske tragen.
Bereits bekannt war von den Plänen des Bundes, dass ab 15. September FFP2-Maskenpflicht für alle in Öffis, Taxis, Seilbahnen und Bereichen wie Lebensmittelhandel, Apotheken, Trafiken gilt. Zusätzlich ist für Personen ohne Impfung oder Genesenen-Status die FFP2-Maske auch im allgemeinen Handel vorgeschrieben, für den Rest ist dies eine Empfehlung.
FFP2 wenn kein 3G
Diese FFP2-Maskenpflicht für Personen ohne Impfung oder Genesenen-Status wird ausgeweitet auf den Kulturbereich, in dem nicht ohnehin die 3G-Regel gilt. Konkret werden in der Verordnung Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive genannt, in denen ungeimpfte FFP2 tragen müssen. Im Theater, Kino oder Konzert gilt 3G - somit reicht auch weiterhin ein Test.
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