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Bundesverwaltungsgericht sieht Verein Seniorenbund nicht als Teilorganisation der Volkspartei

Tips Logo Karin Seyringer, 06.08.2025 14:44

Ö/OÖ. Der Verein Österreichischer Seniorenbund sei keine Teilorganisation der Volkspartei, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) laut „Der Standard“ entschieden. Hintergrund der Rechtsstreitigkeiten waren Covid-Förderungen.

 (Foto: Tips)
(Foto: Tips)

Formal gab es den Seniorenbund als Teil der ÖVP sowie als Verein. Als Verein wurden Förderungen aus dem damaligen Fonds für Non-Profit-Organisationen beantragt, diese auch ausbezahlt, auch in Oberösterreich.

Nach einem Entscheid des Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) zahlte der Seniorenbund 2023 die Förderungen zurück. In Oberösterreich waren es 1,9 Millionen Euro.

Wie „Der Standard“ aus der Erkenntnis des BVwG zitiert, sei der Verein Österreichischer Seniorenbund nicht explizit in der Parteisatzung genannt. Daher könne der Verein – im Unterschied zur Teilorganisation („ÖVP Senioren“) – „nicht als Gliederung der Partei angesehen werden“.

Der UPTS könnte gegen die Entscheidung noch ordentliche Amtsrevision an den Verwaltungsgerichtshof erheben.

Marchetti: „Bringt Klarheit“

Die BVwG-Entscheidung bringe Klarheit, so der Generalsekretär der Volkspartei, Nico Marchetti, in einer Aussendung. „Wir erkennen dieses Urteil selbstverständlich an.“ Und weiter: „Der Logik des Urteils folgend, obliegt die Frage nach etwaiger Rückforderung von Fördermitteln ausschließlich dem Verein selbst, schließlich handelt es sich dabei um eine vereinsinterne Angelegenheit. Der Seniorenbund ist ein eigenständiger Verein und unterlag und unterliegt zu keinem Zeitpunkt Weisungen der Volkspartei. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts untermauert das.“

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