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Kerosinmangel: Das gilt für Reisende bei Flugausfällen

Tips LogoNiklas Killinger, 11.05.2026 11:11

ÖSTERREICH. Knapper Treibstoff bringt Europas Flugverkehr vor der Hauptreisezeit unter Druck. Auch Reisende aus Österreich sollten gebuchte Flüge jetzt genauer beobachten, besonders bei Umstiegen über große Drehkreuze.

Europas Luftverkehr steht wegen knappen Kerosins unter Druck. Was Reisende aus Österreich bei Ausfällen und Umbuchungen beachten sollten. (Symbolbild); Foto: KI-generiert

Wer ab Wien, Salzburg, Graz, Innsbruck, Linz oder Klagenfurt in den Sommerurlaub startet, kann indirekt betroffen sein. Wie WELT am 9. Mai 2026 berichtet, belastet die Kerosinknappheit Europas Luftverkehr in der Hochsaison und kann Folgen für viele Urlauber haben.

Bei Flugausfällen zählt vor allem eines: nicht selbst vorschnell stornieren. Wer seinen Flug eigenständig absagt, verliert unter Umständen Ansprüche, die bei einer Annullierung durch die Airline bestehen würden.

Das gilt bei gestrichenen Flügen

Wird ein Flug annulliert, haben Passagiere grundsätzlich Anspruch auf Erstattung, anderweitige Beförderung oder Rückflug. Zusätzlich können Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Hotel und Transfer dazukommen.

Eine Ausgleichszahlung ist je nach Strecke möglich. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte nennt dafür Beträge von 250, 400 oder 600 Euro, abhängig von Distanz und Einzelfall.

Reisende sollten rasch handeln

Betroffene sollten die Airline sofort schriftlich kontaktieren und eine frühestmögliche Ersatzbeförderung verlangen. Wichtig sind Screenshots der Fluganzeige, E-Mails der Airline, Bordkarten und Belege für zusätzliche Kosten.

Bei Pauschalreisen sollte auch der Reiseveranstalter informiert werden. Wer selbst neue Tickets, Hotelnächte oder Zugverbindungen bucht, sollte davor dokumentieren, dass keine zumutbare Lösung der Airline angeboten wurde.

Entschädigung hängt vom Einzelfall ab

Ob zusätzlich Geld zusteht, hängt von der Ursache und dem Zeitpunkt der Absage ab. Kann die Airline außergewöhnliche Umstände nachweisen, kann eine Ausgleichszahlung entfallen.

Für Reisende aus Österreich ist die apf eine zentrale Anlaufstelle. Sie hilft kostenlos und provisionsfrei, wenn es mit der Fluglinie keine Einigung gibt.


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