Donnerstag 28. März 2024
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Das neueste Handy kann schon mal 700 Euro kosten. Ärgerlich, wenn das teure Smartphone dann herunterfällt oder gestohlen wird. Eine Handyversicherung verspricht in solchen Fällen Ersatz bzw. Reparatur zu leisten. Jedoch sind in der Praxis viele Schadensfälle gar nicht gedeckt oder hohe Selbstbehalte zu bezahlen. Die Prämien sind dafür saftig. Handyversicherungen sind daher nur für sehr teure Geräte eine Überlegung wert.

AK-Konsumentenberater Mag. Rainer Fasoli
AK-Konsumentenberater Mag. Rainer Fasoli

Handyversicherungen werden häufig gleich beim Kauf des Handys im Geschäft mitangeboten. Sie können aber bei vielen Versicherungen auch noch nach dem Kauf bis zu einem gewissen Alter des Handys abgeschlossen werden.

Die Produkte bieten unter anderem Schutz bei den in der Praxis häufig vorkommenden Beschädigungen des Handys durch Bodenstürze, bei Bruchschäden oder bei Flüssigkeitsschäden. Auch Diebstahl kann zumeist mitversichert werden.

Leider enthalten die Versicherungsbedingungen eine Vielzahl von Leistungsausschlüssen und Obliegenheiten, bei deren Verletzung Leistungen ebenfalls abgelehnt werden können. Zudem gibt es Selbstbehalte und zum Teil auch hohe Abschläge bei Totalschäden oder Diebstahl.

So sind z.B. Flüssigkeitsschäden durch Witterungseinflüsse häufig von der Versicherungsdeckung ausgenommen. Den Versicherungsschutz verlieren kann auch, wer das Handy nicht sorgsam verwahrt hat. Dies nehmen manche Versicherungen bereits dann an, wenn das Handy aus der Hosen- oder der Handtasche rutscht und auf den Boden fällt oder im Falle des Diebstahls, wenn das Handy nicht in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt wurde oder auch nur kurzfristig unbeaufsichtigt abgelegt wurde.

Schließen Sie eine Handyversicherung daher nicht automatisch mit dem Kauf ab, sondern informieren Sie sich gut über die Versicherungsleistung. Überlegen Sie, ob sich in Ihrem individuellen Fall eine Versicherung lohnt, oder ob Sie die Prämien lieber selbst für den Schadensfall oder ein neues Handy zur Seite legen.

Melden Sie einen Schadensfall unverzüglich, wahrheitsgemäß und umfassend und zeigen Sie Diebstahl auch sofort bei der Polizei an. Wenn Sie im Schadensfall eine Ablehnung von der Versicherung erhalten, können Sie sich gerne an den AK-Konsumentenschutz wenden!

Weitere Informationen finden Sie unter ooe.konsumentenschutz.at.

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