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Schneeballsysteme und Pyramidenspiele – wenn vom großen Geld nichts bleibt

AK-Konsumentenberaterin Mag. Monika Walter
AK-Konsumentenberaterin Mag. Monika Walter

Sogenannte Schneeball- oder Pyramidensysteme funktionieren auf dem Prinzip einer ständig wachsenden Teilnehmerzahl. Man investiert einen Betrag, oftmals für ein vermeintliches Produkt oder eine Leistung, und es wird ein Vermögensvorteil unter der Bedingung in Aussicht gestellt, dass man neue Mitglieder findet, die Ihrerseits Geld investieren und unter gleichen Bedingungen wiederum Neukunden zuführen. Geworben wird oft mit fabelhaften Gewinnen, das System bricht jedoch spätestens dann zusammen, wenn sich keine weiteren Teilnehmer mehr finden. Dann ist das eingesetzte Geld meist weg und außer den Organisatoren verdient keiner etwas.

Das Veranstalten und Verbreiten solcher Gewinnerwartungssysteme ist in Österreich strafrechlich verboten. Ob es sich allerdings tatsächlich um ein verbotenes Schneeballsystem handelt, bleibt zumeist einer nachträgliche Gerichtsentscheidung vorbehalten.  

Vorsicht bei folgenden Anzeichen!

· Märchenhafte Gewinnversprechen bei nur geringem Einsatz ohne Vorkenntnisse und ohne Aufwand

· Gewinn hängt hauptsächlich von der Teilnahme möglichst vieler Personen ab und weniger vom Verkauf werthaltiger Produkte

· Verhältnismäßig hoher Preis des vertriebenen Produkts und Provisionen weit über dem Branchenniveau

· Professionelles und seriöses Auftreten der Betreiber von derartigen Systemen unter Einsatz moderner Marketingmethoden

· Keine Kenntnisse darüber, wie viele Teilnehmer es gibt und wir groß die Chancen sind, weitere Kunden zu gewinnen

· Aufbau eines starken Gemeinschaftsgefühls und sehr gefühlsbetonte Werbemethoden

· Erstkontakte über FreundInnen, Familienmitgliedern und Bekannten und/oder Werbung über Internet und soziale Medien

Tipp: Wenn Sie sich entschließen, an so einem System teilzunehmen, setzen Sie nur jene Beträge ein, deren Verlust sie finanziell verkraften können – um im Fall der Fälle keine erheblichen Schäden zu riskieren. Stellt sich nachträglich ein verbotenes Schneeballsystem heraus, können die einbezahlten Beträge zwar zurückgefordert werden, in der Praxis ist jedoch von den Organisatoren oft nichts mehr zu holen.

Weitere Informationen finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.

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